Gummiboot, Stand-Up-Paddling, Luftmatratze: Was gilt es beim «Böötlen» zu beachten?
Was gibt es an einem heissen Sommertag Schöneres als sich im Flamingo-Floatie mit einem erfrischenden Drink in der Hand in Ufernähe im Wasser treiben zu lassen? Oder zusammen mit Freunden im Party-Schlauchboot den Fluss hinabzuschippern? Oder aber dem sportlichen Trend zu folgen und mit dem Stand-Up-Paddle-Board in See zu stechen? Kein Wunder, zieht es viele, sobald die Wassertemperaturen steigen, alle Jahre wieder zum Paddeln und Planschen auf die Schweizer Gewässer. Bei allem Spass dabei gilt es aber auch einige Regeln zu beachten. Dazu gehören nebst Fahrverboten in Bade- und Naturschutzzonen auch die Vorschriften der Schweizer Binnenschiffahrtsverordnung (BSV).


