FAQ
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine
Die Erstbesprechung kann persönlich vor Ort, telefonisch oder online (MS Teams) stattfinden. Oft ist ein persönliches Erstgespräch vor Ort sinnvoll, sei es für das gegenseitige Kennenlernen oder für den Austausch von Unterlagen. Das Erstgespräch dient insbesondere dazu, dass wir den Sachverhalt Ihres Falles und Ihre Anliegen erfahren und das weitere Vorgehen gemeinsam festlegen können. Je nach Komplexität können bereits einige Fragen geklärt werden. Für die Erstbesprechung schätzen wir die Kosten auf CHF 300.- bis CHF 600.-. Bei der Erstbesprechung geben wir Ihnen gerne eine Aufwandschätzung für die weiteren Schritte ab.
Bringen Sie die aus Ihrer Sicht relevanten Unterlagen mit. Sie erleichtern uns zudem die Arbeit, wenn Sie zum Erstgespräch einen Überblick über den Sachverhalt von max. einer A4-Seite mitbringen.
Das weitere Vorgehen besprechen wir anlässlich der Erstbesprechung. Häufig sieht dieses so aus, dass wir anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen und Unterlagen die nötigen Abklärungen treffen. Ziel ist es, Ihnen eine Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen zu liefern. Hierzu werden wir Ihnen eine erste Auslegeordnung erstellen und Ihnen unter Berücksichtigung von Chancen / Risiken, Zeit, Kosten usw. eine Empfehlung abgeben.
Das Honorar bemisst sich in der Regel nach Zeitaufwand. Das Stundenhonorar ist abhängig von Fachgebiet, Komplexität der Sache und wirtschaftlichen Verhältnissen und Interessen. Weitere Informationen zum Honorar erhalten Sie hier. Entscheiden Sie sich im Rahmen des ersten Telefongesprächs gegen eine Mandatierung von uns, dann wird der Aufwand für dieses Telefonat in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
Für die Erstellung einer ersten Auslegeordnung / Einschätzung als Entscheidungsgrundlage bewegen sich die Kosten für unseren Aufwand inkl. Erstbesprechung erfahrungsgemäss zwischen CHF 800.- bis CHF 2'500.-, je nach Stundenhonorar, Umfang der Unterlagen und Komplexität des Falles. Weitere Informationen zum Honorar erhalten Sie hier.
Dann können Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kostengutsprache beantragen und angeben, dass Sie uns beauftragen möchten. Im besten Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die gesamten Anwaltskosten. Falls die Rechtsschutzversicherung eine Kostengutsprache erteilt, übernehmen wir mit Ihrer Zustimmung die Korrespondenz und Kostenabwicklung mit der Rechtsschutzversicherung, so dass Sie sich nicht weiter darum kümmern müssen.
Unsere Teammitglieder arbeiten in diversen Schwerpunktgebieten, die Zuteilung der Fälle erfolgt aufgrund des Rechtsgebietes und der Verfügbarkeit. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Schildern Sie dabei kurz die Eckpunkte Ihrer Anfrage. Wir übernehmen dann die Zuteilung und die zuständige Anwältin / Anwalt oder Juristin / Jurist wird mit Ihnen das Vorgehen besprechen.
Juristen / Juristinnen haben erfolgreich eine rechtswissenschaftliches Studium (in der Regel 4-5 Jahre Vollzeit) absolviert. Sie tragen je nach Universität und Abschlussjahr den Titel MLaw / lic.iur. / MLE / M.A. HSG. Juristen / Juristinnen besitzen fundiertes Wissen sowohl in Gebieten des Privatrechts, als auch in jenen des öffentlichen Rechts. Anwälte / Anwältinnen sind Juristen / Juristinnen mit Anwaltspatent. Sie können Parteien vor Gerichten vertreten. Juristen / Juristinnen mit Venia können unter der Verantwortung eines Anwalts /einer Anwältin ebenfalls Parteien vor Gerichten vertreten.
Sie können die Zusammenarbeit mit uns jederzeit beenden. Informieren Sie uns zeitnah über diesen Entscheid, damit wir keine unnötigen Aufwendungen tätigen. Danach kümmern wir uns um den ordnungsgemässen Abschluss des Mandats (z.B. Information an Gerichte und Verfahrensbeteiligte über die Beendigung des Mandats, Zusammenstellung eines Dossiers für einen neuen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin). Wir bitten Sie, uns über den Grund der Beendigung des Mandats zu informieren, insbesondere dann, wenn Sie mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden gewesen sein sollten.