Beim Schwingen auf die Schulter gefallen – und trotzdem kein Unfall im Rechtssinn?
Mit dieser Frage befasste sich das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen im aktuellen Entscheid vom 22. Januar 2026. Ein 18-jähriger Lernender verletzte sich im Schwingtraining schwer an der Schulter (sog. SLAP-Läsion) und musste operiert werden. Die Unfallversicherung verweigerte jedoch die Leistungen.
