Anpassung Kindesunterhalt bei Einkommenserhöhung des betreuenden Elternteils
Der Betreuungsunterhalt soll die bestmögliche Betreuung des Kindes gewährleisten. Mit anderen Worten deckt er diejenigen Kosten ab, die einem Elternteil dadurch entstehen, dass er aufgrund der persönlichen Betreuung des Kindes davon abgehalten wird, durch Arbeitseinkommen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Kurz: Der Betreuungsunterhalt gleicht die Einkommenseinbussen aus, die durch die Betreuung des Kindes entstehen. Demgegenüber steht der Barunterhalt, der die (direkten) Kosten für das Kind (Kleidung, Nahrung, Krankenversicherung, Betreuung durch Dritte usw.) deckt. Betreuungs- und Barunterhalt stellen den Kindesunterhalt dar.