Einziehbarkeit von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass in der Schweiz der Konsum von Betäubungsmitteln wie Cannabis verboten und strafbar ist. Bereits vor über einem Jahrzehnt wurde jedoch gesetzlich klargestellt, dass der Besitz von geringfügigen Mengen für den Eigenkonsum – wie bis zu zehn Gramm Cannabis – nicht strafbar ist. Doch bedeutet diese Straflosigkeit auch, dass die Polizei solche Betäubungsmittel bei einer Kontrolle nicht einziehen darf?


