Lehrvertrag gekündigt wegen schlechter Leistungen: Darf ein Betrieb das?
Eine Lernende startete motiviert ihre Ausbildung zur Laborantin. Doch schon kurz nach Lehrbeginn zeigten sich erhebliche schulische und praktische Schwierigkeiten. Der Lehrbetrieb reagierte mit einer Verlängerung der Probezeit, organisiertem Nachhilfeunterricht, regelmässigen Standortgesprächen und einem wöchentlichen Coaching. Dennoch blieb eine Verbesserung aus, weshalb der Betrieb den Lehrvertrag fristlos auflöste. Der Fall gelangte bis vor Bundesgericht (Urteil 4A_514/2025 vom 19. Mai 2026). Im Zentrum stand die Frage, wann ein befristeter Lehrvertrag ausnahmsweise fristlos beendet werden darf.
