Die Mutter möchte mit den Kindern ins Ausland ziehen – darf sie das?
Die Eltern leben getrennt, sie haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder. Im Eheschutzverfahren konnten sie sich auf die gemeinsame Obhut mit überwiegender Betreuung durch die Mutter verständigen. Die Mutter möchte nun gemeinsam mit den Kindern ins Ausland umziehen. Sofern der Vater mit der Verlegung des Wohnsitzes einverstanden ist, darf die Mutter unproblematisch umziehen. Andernfalls muss das Gericht darüber entscheiden und die Zustimmung entweder erteilen oder versagen.



