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Wer krank ist, geht zum Arzt – und bekommt ein Zeugnis. Im Alltag reicht das meist völlig. Doch was passiert, wenn es zum Streit mit der Versicherung kommt? Genau hier setzt ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts (BGer 4A_42/2026 vom 22. April 2026) an – und bringt eine spannende Klarstellung.

Im konkreten Fall ging es um einen Geschäftsführer, der über seine Firma kollektiv krankentaggeldversichert war. Nachdem er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnte, zahlte die Versicherung zunächst Taggelder. Später stellte sie die Leistungen jedoch ein und der Betroffene verlangte vor Gericht weitere Leistungen.

Der Streit drehte sich im Kern um die Frage: War der Mann weiterhin arbeitsunfähig – und liess sich das ausreichend beweisen? Daraus resultierte die juristische Frage des Prozessrechts: Wie sind ärztliche Berichte im Zivilprozess überhaupt einzuordnen?

Das Bundesgericht nutzte den Fall für eine Grundsatzklärung zum revidierten Prozessrecht (Art. 177 ZPO): Neu gelten sämtliche ärztlichen Berichte – sogar einfache Arztzeugnisse ohne Begründung – als sogenannte „private Gutachten“ und damit grundsätzlich als zulässige Beweismittel.

Das klingt zunächst nach einem Vorteil für Versicherte. Doch es kommt der entscheidende zweite Schritt. Zulässig heisst nicht überzeugend. Das Gericht stellt klar: Nur weil ein Dokument als Beweis zugelassen ist, heisst das noch lange nicht, dass es auch überzeugt.

Die Gerichte würdigen Beweise frei. Und genau hier setzt das Bundesgericht an: Behandelnde Ärzte verfolgen primär ein therapeutisches Ziel, nicht eine objektive Begutachtung. Aufgrund der Vertrauensbeziehung zum Patienten kann eine gewisse Parteilichkeit nicht ausgeschlossen werden. Deshalb reichen nicht begründete Zeugnisse von Hausärzten alleine meist nicht aus, um eine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen.

Im Ergebnis hielten die Richter fest: Die vorhandenen Arztberichte genügen nicht als Hauptbeweis – die Beschwerde wurde abgewiesen. Unbegründete Arztzeugnisse öffnen somit die Tür zum Beweis – aber sie tragen selten allein durch den Prozess. Wer Ansprüche durchsetzen will, braucht in der Regel zusätzliche, unabhängige medizinische Abklärungen.

Im Recht zählt nicht nur, was man einreicht – sondern vor allem, wie überzeugend es ist.

Von Juristin MLaw Selina Leu, publiziert im Sarganserländer, im Werdenberger & Obertoggenburger und in der Linth-Zeitung


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