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Was Hobby-Drohnenpiloten beachten sollten

Der Frühsommer steht vor der Tür und mit ihm die Wanderlust. Nicht selten im Rucksack dabei: eine Drohne. Doch: was für die einen unverzichtbares Arbeitswerkzeug ist, ist für viele nur Freizeitvergnügen. Vielen Hobby-Drohnenpiloten ist nicht bewusst, dass zahlreiche Vorschriften zu beachten sind: Bestimmungen zu Flughöhe, Gewichtslimiten, Gebietsbeschränkungen und Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre.

Eine Neuerung besteht in der Einteilung der Drohnen in drei verschiedene Kategorien: "offen", "speziell" und "zulassungspflichtig". Für Hobby-Drohnenpiloten ist grundsätzlich die Kategorie „offen“ relevant. In diese Kategorie fallen Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 25 Kilogramm. Diese dürfen ohne zusätzliche Bewilligung betrieben werden, sofern sie in Sichtweite bleiben, eine Flughöhe von 120 Metern nicht überschreiten und nicht über Menschenansammlungen fliegen. Eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde sowie eine Kennzeichnung der Drohne sind trotzdem erforderlich – auch wenn die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und mit einer Kamera ausgestattet ist. Dies ist beispielsweise bei der beliebten Drohne „DJI Mini“ der Fall. Zudem muss der Drohnenbetreiber eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von einer Million Franken abschliessen, sofern die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Ausbildungs- und Prüfungspflicht, die auch für Drohnen der offenen Kategorie gilt. Drohnen unter 250 Gramm sind allerdings von der Schulungs- und Prüfungspflicht ausgenommen.

Es gibt weitere Einschränkungen zu beachten: insbesondere darf ohne spezielle Bewilligung nicht innerhalb eines 5-Kilometer-Radius‘ um Flugplätze, in der Nähe von Vollzugsanstalten, in militärischen Gebieten oder in bestimmten Naturschutzgebieten geflogen werden. Darunter gehören beispielsweise auch der Flugplatz Bad Ragaz oder das Jagdbanngebiet Graue Hörner. Einige Kantone und Gemeinden haben weitere Beschränkungen eingeführt, wie beispielsweise Appenzell Innerrhoden für das Alpsteingebiet und die Gemeinde Flims für den Caumasee.

Wer diese Vorschriften missachtet, dem drohen unter Umständen hohe Bussgelder von bis zu 20‘000 Franken. Um solche strafrechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor jedem Drohnenflug mithilfe der Drohnenkarte des Bundes zu prüfen, ob der Flug überhaupt erlaubt ist (https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/drone-maps.html).

Im Zweifelsfall ist auch der kategorische Imperativ des Philosophen Kant zu beachten: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“.

 

Von MLaw Severin Gabathuler, publiziert in der Linth Zeitung, im Sarganserländer und im Werdenberger&Obertoggenburger


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