Übertragung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben an ein privates Unternehmen – wer haftet?
Das Bundesamt für Migration (heute: Staatssekretariat für Migration, SEM) hatte im Jahr 2013 einem privaten Unternehmen (Securitas AG) die Erbringung sämtlicher Sicherheitsdienstleistungen, die in Asylunterkünften anfallen, übertragen. 2018 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Mitarbeitern dieses Unternehmens und einem Asylbewerber. Im Anschluss dazu stellte sich die Frage, ob der Staat für den beim Asylbewerber entstandenen Schaden aufkommen muss. Darüber musste letztlich das Bundesgericht entscheiden.
