Team Glaus & Partner Winter 2018/2019

„Was die Gemeindeversammlung betrifft, so zeigt sich das Bild eines eher wirren Ablaufs in einer angespannten Atmosphäre.“ Mit dieser wenig löblichen Zusammenfassung brachte das Bundesgericht in einem Entscheid aus dem Jahr 2017 seinen Eindruck zu einer im Streit liegenden Bürgerversammlung auf den Punkt.