Im November 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass vom Arbeitgeber bezahlte Gelder für die Kinderbetreuung in einer Tagesstätte der AHV-Beitragspflicht unterliegen. Es handle sich bei solchen Leistungen – so das Bundesgericht entgegen der vorinstanzlichen Meinung des kantonalen Sozialversicherungsgerichts – nicht um beitragsbefreite Familienzulagen.
Mit einem Pfand wird in der Regel eine Forderung der Gläubigerin gesichert. Erbringt der Schuldner die Forderung nicht, kann die Gläubigerin ihn auf Pfandverwertung betreiben – das heisst: Sie kann den verpfändeten Gegenstand verwerten. Handelt es sich beim verpfändeten Gegenstand um ein Grundstück oder eine Liegenschaft, spricht man von einem Grundpfand.
Auf den 1. Januar 2023 tritt das neue Aktienrecht in Kraft. Damit gehen zahlreiche Änderungen einher, die kleineren und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen. Nachfolgend ein Überblick über einige Neuerungen.
Das Bundesamt für Migration (heute: Staatssekretariat für Migration, SEM) hatte im Jahr 2013 einem privaten Unternehmen (Securitas AG) die Erbringung sämtlicher Sicherheitsdienstleistungen, die in Asylunterkünften anfallen, übertragen. 2018 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Mitarbeitern dieses Unternehmens und einem Asylbewerber. Im Anschluss dazu stellte sich die Frage, ob der Staat für den beim Asylbewerber entstandenen Schaden aufkommen muss. Darüber musste letztlich das Bundesgericht entscheiden.
Auf 01.01.2023 ändert sich das Erbrecht in mehreren Punkten. Hier das Wichtigste:
Der gesetzliche geregelte Erbanspruch ändert sich zwar nicht: Neben dem Ehegatten haben die Kinder weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses. Der geschützte Pflichtteil dieser Hälfte wird jedoch kleiner: Bisher dreiviertel der Hälfte (somit 3/8), neu nur noch die Hälfte der Hälfte, somit 2/8 des gesetzlichen Anspruchs, wenn mit einem überlebenden Ehegatten geteilt werden muss.
Kann ein per Einschreiben versandter Brief nicht zugestellt werden, liegt er während 7 Tagen zur Abholung bei der Poststelle bereit. Verstreicht diese Frist ungenutzt, geht der Brief – selbstverständlich ungeöffnet – zurück an den Absender. Für diesen stellt sich nun die Frage, ob er den Brief öffnen soll oder nicht.
In einem Fall betreffend ein Adhäsionsverfahren, in dem der Beschuldigte zwar von den strafrechtlichen Vorwürfen gegen ihn freigesprochen wurde, die privatrechtlichen Forderungen der Kläger allerdings gutgeheissen wurden, entschied das Bundesgericht, dass vertragliche Ansprüche nicht Gegenstand einer Adhäsionsklage im Strafverfahren sein können.
Wer illegal baut, muss schlimmstenfalls die Wiederherstellung des früheren, rechtmässigen Zustandes gewärtigen. Die zuständige Behörde prüft allerdings vorerst, ob eine nachträgliche Bewilligung oder sogar eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Ist dies nicht der Fall, besteht grundsätzlich die Pflicht zum Rückbau der illegal erstellten Baute, Anlage oder Strasse. Diese Pflicht verwirkt indes nach 30 Jahren.
Wenn ein Paar zusammenlebt, ohne eine Ehe eingegangen zu sein, lebt es in einem Konkubinat. Diese Lebensform ist im Gesetz, im Gegensatz zur Ehe, nicht geregelt und bietet deshalb gewisse Freiheiten. Zu beachten gilt es aber, dass Konkubinatspartner auch nicht die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie in einer Ehe.
Bereits zum sechsten Mal durften wir unser „Rechte Frühstück“® durchführen mit einem feinen Zmorge und drei Kurzreferaten. Wir danken unseren Gästen für ihr Interesse, die angeregten Gespräche und freuen uns bereits auf die nächste Ausgabe!
„Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zur vollen Zufriedenheit der Arbeitgeberin ausgeführt“. Klingt super. Ist es aber nicht. Zumindest dann nicht, wenn dieses Lob im Arbeitszeugnis auftaucht. Im Arbeitszeugnis beschreibt die erwähnte Formulierung lediglich eine gute, aber keine Top-Leistung. Letztere würde mit der (grammatikalisch fragwürdigen) Formulierung „zur vollsten Zufriedenheit“ umschrieben.
Wir freuen uns, dass wir unseren Kundinnen und Kunden ab September auch in Buchs (SG) Besprechungen anbieten können.
Im Jahr 2021 bezogen rund 345'000 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistung (EL). Diese zusätzliche, sozialstaatliche Unterstützung wird an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen aus AHV/IV und Pensionskassenrente die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Im Zuge der 2021 in Kraft getretenen Gesetzgebung hat sich die Situation für EL-Bezüger und deren Erben verschärft. Neu müssen rechtmässig bezogene EL aus dem Nachlass zurückbezahlt werden. Dies betrifft den gesamten Nettonachlass über CHF 40'000.-.
Wer kennt es nicht? Im Strassenverkehr wird gedrängelt. Wer mit dem Auto unterwegs ist, vor allem auf der Autobahn, hat damit bestimmt schon seine Erfahrungen gemacht. Was aber droht einem Drängler? Und wo fängt Drängeln an?
Man kann es nicht genug wiederholen: Es lohnt sich für den Fall einer Handlungsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag zu errichten – handschriftlich oder öffentlich beurkundet bei einem Notar. Wer keinen Vorsorgeauftrag erstellt, kann unter Beistandschaft gestellt werden. Dies ist ein staatlicher Eingriff, der weit über den Vorsorgeauftrag hinausgeht.
Während die grossen Gesellschaften ihre Generalversammlungen zelebrieren und ihre Aktionäre mit einem Rahmenprogramm und feinem Znacht anlocken, ist die Abhaltung der Generalversammlung für kleine Unternehmen häufig eine trockene Angelegenheit. Abnicken von Standardtraktanden. Kein Rahmenprogramm. Znacht wie immer.