Mildere Strafen für Raser?
Seit dem Gegenvorschlag des Parlaments auf die Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ wurde das Strassenverkehrsgesetz erheblich verschärft. Bei besonders schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt seither eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug. Diese strenge Regelung findet zwingend Anwendung, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:



