DJ Bobo siegte vor Gericht
DJ Bobo sei die Weiterführung eines Vermarktungsvertrages nicht weiter zumutbar, entschied das Obergericht Luzern. Grund: Zahlungsverzug der Lizenznehmerin, wie Gerichtsurteil 5* der "persönlich" - Serie zeigt.
DJ Bobo sei die Weiterführung eines Vermarktungsvertrages nicht weiter zumutbar, entschied das Obergericht Luzern. Grund: Zahlungsverzug der Lizenznehmerin, wie Gerichtsurteil 5* der "persönlich" - Serie zeigt.
Was hat die Patientenrechtsbewegung in der Schweiz erreicht? Wo liegen ihre Grenzen? Und: Welche Rolle können Juristinnen und Juristen in Zukunft im Gesundheitswesen wahrnehmen? Als "Patientenrechtler der ersten Stunde" reflektiert der Autor die Entwicklung in den vergangenen zwanzig Jahren und zeigt Chancen für die Zukunft auf.
Auch wenn der Inhalt einer Broschüre oder eines Buches "gemeinfrei" ist, kann die Darstellungsform geschützt sein: urheber- oder wettbewerbsrechtlich. Dies zeigen die Fälle 3 und 4* der Gerichtsurteile, welche "persönlich" monatlich vorstellt.
Eine Werbeagentur muss sich nicht alles klauen lassen: "persönlich" zeigt In einer mehrteiligen Serie auf, wie Werbeagenturen um ihre Rechte kämpften. Fall 1*: Abkupfern eines Mailings mit Folgen.
Fotoagenturen und FotografInnen können sich auf die sogenannte "Lizenzanalogie" berufen, wenn ihre Arbeiten unrechtmässig verwendet werden. Dies zeigt Fall 2* der Serie von Gerichtsurteilen, welche "persönlich" an dieser Stelle monatlich vorstellt.
Über die berufsethischen Pflichten der Journalistinnen und Journalisten und die informationellen Selbstbestimmungsrechte Betroffener
Kurzübersicht für den MAZ-Kurs und Kursunterlage für redaktionsinterne Journalistenausbildung
Vaterschaft
durch Erklärung (Anerkennung) vor dem Zivilstandsamt in der Wohnsitzgemeinde des Kindes. Die Vormundschaftsbehörde regelt den Unterhalt und das Besuchsrecht: Vater und Kind haben ein gegenseitiges Recht auf persönlichen Verkehr. Der Vater bezahlt Unterhaltsbeiträge für die Bedürfnisse und Erziehung des Kindes.
Das Kind erhält den Namen und das Bürgerrecht der Mutter.
Zielsetzung meines Referats ist es, auf die sozialen Funktionen des Rechts hinzuweisen und dabei aufzuzeigen, dass das Recht auch im Gesundheitswesen durchaus nicht nur Einschränkung und Belastung bedeuten könnte, sondern Verhalten in wünschenswerter Weise normativ steuern kann. Voraussetzung ist die Bereitschaft, unsere Mythen in Frage zu stellen, auch die negativen-Gefahren-Mythen (von amerikanischen Verhältnissen usw.).
Der Staat hat dem VERBAND in den vergangenen Jahren nicht Produkteproduktion abgegolten, sondern die Leistungen des VERBANDs im Bereich der Laufbahnberatung in einem viel weiter gefassten Sinn (Marktbeobachtung, Produkteentwicklung, andere besonderen Leistungen und die Bereitstellung von Information und Dokumentation usw.). Der Staat hat die Leistungen in all den Jahren nicht über Verfügungen oder Verträge geleistet, sondern durch informelles Verwaltungshandeln1, welches nicht der Subventionsgesetzgebung unterstellt wurde.
Der Cyber-Space ist kein rechtsfreier Raum. Auch in der Internet-Werbung gelten die Schranken der Rechtsordnung. Es lohnt sich, vor dem Internet-Auftritt einige Kontrollfragen zu stellen. Verbindliche Antworten können allerdings auch Juristen nicht immer geben, weil sich im Cyberspace noch einiges in (rechtlichen) Grauzonen bewegt. Unbestritten ist das Grundsätzliche.
Eine schlecht gestaltete Packung mit juristischem Nachspiel? Der "Persönlich"-Beitrag in der Januar-Nummer hat die PM's hellhörig werden lassen: Der Produktemanager als Anwalt des Konsumenten? Das Produkthaftungsrecht will es so. Zu beachten sind auch die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Es bleibt aber ein Rest von Grauzone.
Der Grasshopper-Club Zürich schiebt der MarkenPiraterie einen Riegel: Wer sich als Raubritter mit Fan-Artikeln bereichern will, muss auch künftig mit gerichtlichen Schritten rechnen. Ins Recht gefasst werden können auch die Sportgeschäfte, welche Piraten-Ware verkaufen.
E-Mailitis statt Telefonitis - Unternehmer beginnen, sich zu beklagen. Arbeits- und Freizeitaktivitäten sind kaum mehr zu trennen. Verzweifelt treten Firmen gegen die neue Suchtkrankheit an - und greifen bisweilen zu Methoden, die rechtlich nicht koscher sind. Was erlaubt ist und was nicht, zeigt der folgende Beitrag auf.
Eine schlecht gestaltete Packung hatte ein juristisches Nachspiel. Aus einem falschen Lauf verschoss ein Jägersmann die falsche Munition, weil der Gefahrenhinweis nur englisch ("not recommended") und gestalterisch kaum lesbar auf der Stehseite der Packung vermerkt war. Der geschädigte Jäger machte Produktehaftung geltend. Man einigte sich auf einen neuen Drilling als Ersatz für die geborstene Waffe.
Nicht nur Muster, Modelle und Marken sind geschützt, auch Werbekampagnen dürfen nicht beliebig nachgeahmt werden. Werber, die sich schmarotzerisch an den Werbeauftritt eines Konkurrenten anlehnen, handeln unlauter im Sinne des UWG (Teil 2 der "Persönlich-Serie).
Auszug aus Gutachten
Zur Überwachung unerwünschter "Surftouren" hat Odilo Guntern, Eidg. Datenschutzbeauftragter, folgendes festgehalten:
Fotonegative gehören dem freischaffenden Fotografen, wenn nichts vereinbart wurde. Dazu liegt seit vielen Jahren erstmals wieder ein Urteil vor. In einem 2. Teil wird "Persönlich" aufzeigen, wie die Rechtslage im Arbeitsverhältnis ist.