Unternehmensrisiko und Betriebshaftpflichtversicherung
Amerikanische Verhältnisse herrschen zwar noch nicht. Das Haftungsrisiko hat sich aber dennoch verschärft. Sowohl die Risiken als auch die Begierlichkeiten haben zu-genommen. Expo-Data zeigt auf, worauf man achten sollte.
Vorsicht bei Rechnung nach „Registrierung ihrer Marke“
Wer ist noch nie (fast) reingefallen? Täuschend ähnlich mit amtlichen Papieren kommen die Rechnungen daher. Es wird Bezug genommen auf die eben erfolg-te Registrierung im Marken- oder Handelsregister, so dass der Adressat bei nur kurzer Betrachtung meint, dem Amt etwas schuldig zu sein. Weit gefehlt: Die als „amtliche Rechnung“ verkleidete „Vertragsofferte“ ist eine unlautere Ma-chenschaft von Briefkastenfirmen aus dem Ausland.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Thematik „sexuelle Übergriffe“ steht im Agenda-Setting der Medien ganz oben. Auch einzelne Unternehmen, auch solche in der Werbebranche, starteten Sensibilisierungs-Kampagnen gegen „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“. Fachleute empfehlen gar „Richtlinien“. Rechtlich ist indes nicht alles fassbar, was ethisch und moralisch allenfalls verpönt ist. Nicht jedes Berührtsein oder Stören ist auch schon eine Verletzung im rechtlichen Sinn.
Konzept geklaut – Eigenregie vs Agentur
Den meisten Kommunikationsagenturen kommt der Sachverhalt bekannt vor: Man hat präsentiert, dann folgt die Absage. Jahre später wird dann doch realisiert: Allerdings nicht mit der Agentur, sondern hausbacken. Das von der Agentur präsentierte Konzept ist unverkennbar, trotz kleinerer Retouchen bei der Realisation. Dass Präsentationen kein Selbstbedienungsladen sind, zeigt der folgende „persönlich“-Bericht.
Alle dürfen werben – Aber nicht alle „aufdringlich!“.
Gute Zeiten für Agenturen: Alle Berufsgattungen dürfen werben. Das gilt zwischenzeitlich sogar für Anwälte und noch seriösere Berufsstände, die wissenschaftlichen Berufe. Auch Spielbanken und weniger verspielte Banken dürfen werben. Nur: Sie alle dürfen nach den Standesregeln oder nach Gesetz nicht „aufdringlich“ werben. „Aufdringlich“, das klingt nach Belästigung. Und so ist es auch gemeint.
Werben mit der Fussball-Nati – Wo droht die rote Karte?
Rund um Europa- und Weltmeisterschaften wollen alle vom runden Leder profitieren. Auch die Nicht-Sponsoren. FIFA, UEFA, und der Schweizerische Fussballverband SFV verteidigen ihre Rechte – mit unterschiedlicher Härte. Während die FIFA ihre Rechte bisweilen etwas forsch verteidigt, verfolgt der Fussballverband lediglich die eindeutigen Rechtsverletzungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte immer nachfragen.
Dürfen Künstler mehr als Werber?
Das “Dada-Haus” wirbt mit “Dada-Supreme” und thematisiert damit Markenpiraterie in und über die Dritte Welt und die Veredelung am Subjekt. Doch “Dada-Supreme” ist eine registrierte Marke einer deutschen Markeninhaberin. Im Werbekontext, somit als reiner Kommerz, wäre die Kampagne widerrechtliche Markenpiraterie. Im “Dada-Haus” aber ist die Kampagne Teil eines Kunstprojekts. Dürfen Künstler mehr als Werber? Diese Frage stellt sich in der rechtlichen und kunsttheoretischen Auseinandersetzung, welche das Cabaret Voltaire mit der deutschen Markeninhaberin führt.
„Besser“ geht – aufgepasst mit „grösser“!
Wenn ein Denner-Camion vor den Migros-Laden fährt, ein Junge Pepsi aus dem Automaten schnappt und auf die Coca-Büchse tritt, wenn Cablecom sich mit Bluewin ADSL vergleicht, immer fragen wir uns: Geht das? Vieles ist zulässig – aber nicht alles. Auch in den EU-Staaten sind die Spielräume grösser geworden.
„Publireportage“ mit Nachspiel: „KMU-Magazin“ gegen „KMU-Manager“
Darf eine PR-Seite unter dem Titel „Publireportage“ redaktionell daherkommen? Das „KMU-Magazin“ wollte es wissen. Seine Beschwerde an den Presserat wurde gutgeheissen. Allerdings gehen die Meinungen weiterhin auseinander: Presserat und Lauterkeitskommission sind sich nicht einig in Abgrenzungsfragen.
Event und Expo: Einige Stolpersteine!
Auch im Eventmarketing gilt: Etwas Juristerei fördert die Kommunikation, Schriftlichkeit die Qualität der Arbeit. Der Fettnäpfe sind viele. „Persönlich“ zeigt auf, wie man Ihnen ausweicht. So spart man Geld und Ärger.
Werbung für Autoleasing: Überrissene Informationspflichten
Schleudergefahr: Auf Glatteis begibt sich, wer fürs Auto wirbt. Umstrittene Informationspflichten lassen sich kaum mehr werbewirksam umsetzen. Die Privatautonomie der Anbieter gehe zunehmend verloren, der Bund unterwandere die privatrechtlichen Handlungsspielräume, klagen Juristen. Diesen Problemen ist der zweite Teil einer „persönlich“-Serie gewidmet.
Antischleuderkurs für Autowerber
Juristisches Glatteis: Wer für Autos wirbt, begibt sich auf Glatteis. Der Gefahren sind viele: Konsumkreditgesetz, Lauterkeitsrecht, Preisbekanntgabeverordnung, Energieverordnung usw. Den Unwegsamkeiten der Energieverordnung ist der 1. Teil einer „Persönlich“-Serie zur Autowerbung gewidmet.
Impressumspflicht für Drucksachen?
Impressumspflicht: Unterliegen Geschäftsberichte, Preiskataloge, Konzertprogramme, Webseiten und Werbeprospekte einer Impressumspflicht? Nein, lautet die Antwort, zumindest für die Schweiz. In Deutschland sind die Vorschriften restriktiver. Das ist vor allem auch bei Webseiten zu beachten, die sich an ein deutsches Zielpublikum richten.
Submissionsverfahren gilt auch für Werbung
Werbevergaben: Dürfen Kommunikations- und Werbeaufträge freihändig vergeben werden? Oder muss die öffentliche Hand solche Aufträge im offenen oder selektiven Verfahren vergeben? Die Antwort ist eindeutig: Im Zweifelsfall soll der Wettbewerb spielen, wenn die Auftragssumme die Schwellenwerte übersteigt. Das freihändige Verfahren ist dann nur möglich bei "künstlerischer oder technischer Besonderheit", "Schutz des geistigen Eigentums" und "Ergänzung früherer Arbeiten".
„Text- und Inserate-Klau“ – bisweilen erlaubt!
Das Bundesgericht hat jüngst einen Entscheid gefällt, der die News-Agenturen und Verlage schmerzen wird. Der Text und Inserate-Klau im Internet ist nämlich keineswegs immer verboten. Persönlich publiziert die wichtigsten Zitate aus dem Entscheid!
Werben mit Häusern –Was ist erlaubt?
Hauseigentümer und Architekten ärgern sich häufig, wenn ihre Häuser zu Werbezwecken verwendet werden. Dagegen wehren können sie sich nur beschränkt: Die „Panoramafreiheit“ – auch „Strassenfreiheit“ genannt ist ein Kommunikationsprivileg.
News von Agenturen: Kunst oder Nichtkunst?
Fotohandwerk und Fotokunst sind zweierlei. Im Texten gilt das Gleiche: Das Werk des Textkünstlers ist geschützt, solides News-Handwerk macht noch keinen „kunsthaften“ Text. Das hat rechtliche Folgen.
„Ambush-Marketing“ = Schmarotzertum
Sich anschleichen von hinten – Veranstalter haben keine Freude. Auch die Sponsoren ärgern sich. „Ambushing“ ist zum Aergernis geworden. Rechtmässig ist das Trittbrettfahren selten.
Schutzwürdig oder nicht? Fotos vor Gericht
Die Foto, die Christoph Meili mit zwei Protokollbänden zeigt, hat keine urheberrechtliche Werkqualität. Sagte das Bundesgericht. Das Bild von Bob Marley hingegen schon. Sagte das gleiche Bundesgericht. Deshalb darf das Marley-Bild nur mit Zustimmung von Metzger verwendet werden. Das Meili-Bild von Gisela Blau hingegen darf frei verwendet werden.
Emils Weg aus der Ohnmacht
Das Recht am eigenen Wort schützt schriftliche und mündliche Äusserungen - die Spielregeln eines guten Interviews können als allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden
In einem Leserbrief an den "Tages-Anzeiger" klagte der der frühere Kabarettist Emil Steinberger, man könne heute ein Inteview geben, "und der Journalist hat nachher die völlige Freiheit, die Sätze rauszunehmen, die ihm nicht ins Konzept passen, ob dies ein falsches Bild gibt oder nicht. Da sind wir auf unserer Seite völlig machtlos...".