Unser Unternehmen verkauft in seinem Ladenlokal zurzeit die angesagten Noise-Cancelling Kopfhörer. Vor zwei Wochen rief mich ein Kunde an und teilte mir mit, dass er unbedingt solche Kopfhörer haben möchte, aufgrund seiner stark eingeschränkten Mobilität diese aber nicht im Laden einkaufen könne. Er fragte mich, ob ich ihm die Kopfhörer ausnahmsweise per Post zusenden könnte. Dies habe ich in der Folge getan. Nun hat er mir die Kopfhörer ohne Originalverpackung zurückgesandt und geschrieben, dass er diese nun doch nicht wolle. Müssen wir die Kopfhörer wirklich zurücknehmen oder muss der Kunde diese bezahlen?
(G.K. Pfäffikon)