Aufgepasst mit Archivfotos: Abgebildete müssen zustimmen
Bildrechte und Abgebildetenrechte sind zweierlei. Wer Bilder bei Fotoagenturen einkauft, kauft urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, selten aber "Reproduktionsrechte" der Abgebildeten.
Wenn die Agentur die Bank spielt
Werbeagenturen sollen (oder wollen?) für Kunden bisweilen auch die Bank spielen. Die Motive sind vielfältig. Im Vordergrund steht der Komfort für den Kunden. Die Stellung der Agentur hat Folgen für die Steueradministration.
Designgesetz nützt der Werbebranche
Produkte-Design, aber auch Corporate-Design kann durch Registrierung maximal 5 x 5 Jahre geschützt werden. Das neue Designgesetz verlangt Neuheit und Unterscheidungskraft. Das Verfahren ist einfach und kostengünstig.
Freipass für Arbeitnehmer - Schock für Agenturen
Pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden. Schön wär’s! Arbeitnehmer sind an Mehrjahresverträge und Kündigungsfristen nur beschränkt gebunden - sehr zum Leidwesen der Kultur- und Sportinstitutionen, aber auch der Agenturen.
Vertragsdiktat durch Werbeauftraggeber
Ein halbes Dutzend Werbeauftraggeber hat das Vertragsdiktat gegenüber Agenturen übernommen. Ihre Vertragsentwürfe stammen aus der gleichen Küche. Agenturen argwöhnen: Handelt es sich um ein Abschiedsgeschenk des früheren SWA-Geschäftsführers?
Vereinbarung betreffend Schweigepflicht, Urheberrechtsübertragung etc.
Vereinbarung betreffend Schweigepflicht,
Urheberrechtsübertragung etc.
zwischen Agentur
und Subunternehmer/ Subunternehmerin (nachstehend SUB)
betreffend Projektauftrag
Was, mit wem, wer, bis wann?
Schriftlichkeit fördert die Kommunikation. Schriftlichkeit fördert die Konzentration. Schriftlichkeit fördert die Qualität. Schriftlichkeit reduziert das Konfliktpotential. Ein Plädoyer für die Abkehr von der Viehhändlermentalität.
Streit um Logo-Daten und Logo-Bearbeitung
Logos, Signete, CI und CD gehören dem Besteller. Er erwirbt in der Regel das volle Urheberrecht. Dies bedeutet allerdings keinen Freipass zur Umgestaltung.
Der Spam-Fürst wurde entwaffnet
Verdikt der Lauterkeitskommission: Unverlangtes E-Mail kann Verstoss gegen Lauterkeitsgrundsatz sein. Erste kritische Stimmen werden laut: Vor zuviel Verbot wird gewarnt. Spam-Gegner duellieren sich auf Internet mit Befürwortern des sanften Spams.
Modelle der Agenturführung – Prüfstein Überzeit.
Die Regelung von Zielkonflikten zählt zum Anspruchsvollsten der Agenturführung. Kundenwünsche, Qualitätsansprüche, Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Spass an der Arbeit, ethische Leitplanken, Gesundheit der Mitarbeiterinnen - dies alles kollidiert am Brennpunkt „Überstunden / Überzeit“.
Schriftliches fördert die Kommunikation
Landläufig werden schriftliche Verträge verteufelt. Die Söhne der Viehhändler sind überzeugt: Vertrauen statt Verträge. Dem ist entgegenzuhalten: Schriftlichkeit fördert die Qualität.
Schuld und Schuldvorwurf in der Scheidungsmediation
1. Einleitung
Schuld haben ist ein menschliches Phänomen, ebenso das Bedürfnis, sich von dieser Schuld zu befreien. Ungeachtet des zunehmenden Individualismus unserer Gesellschaft haben die meisten Menschen das Bedürfnis, sich in ihrem Handeln, auch bezüglich der Schuldbewältigung, an einer übergeordneten Instanz zu orientieren. Es stehen drei öffentliche Instanzen zur Verfügung: Der Staat als Gesetzgeber, die Kirchen als Wertvermittler und die Medien als Ratgeber und Idolaufbauer. Nicht immer vermögen übergeordnete Instanzen das Bedürfnis um Handlungsanleitung zu befriedigen, in diesem Fall ist der Mensch auf sich allein gestellt; oft kann er auf soziale Beziehungen zurückgreifen oder holt sich Unterstützung bei Fachleuten. In der Scheidungssituation sind dies Mediatorinnen und Mediatoren mit psychosozialer und juristischer Ausbildung. Wenn sich die Eheleute verständigt haben, wie die Schuldfrage bewältigt werden soll, ist die Mediation abgeschlossen.
SWA-Flash contra ASW-Ordner
Der ASW-Ordner zum "Werbeleistungsvertrag" hat den Zorn der SWA-Geschäftsstelle auf sich gezogen. Grund: Die Werbeauftraggeber seien nicht in die Arbeiten einbezogen worden. Der SWA kündigt eine "gründliche" Überprüfung an.
"Wem gehören die Daten?"
1. Die vertraglichen Abmachungen
Die Herstellung eines Print- oder andern Medienprodukts, auch die bestellte Herstellung von Werbemitteln und künstlerischen Werken basiert auf Werkverträgen im Sinne von Art. 363 ff. OR. Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der oder die Unternehmer(in) zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung. Die Antwort auf die Frage, wem die Objekt-Daten eines bestimmten Werkes in einer bestimmten Produktionsphase ge-hören, hängt ab von den vertraglichen (ausdrücklichen, stillschweigenden oder konkludenten) Abmachungen zwischen Kunstschaffenden/Grafiker/Agentur und Kunde sowie zwischen Kunstschaffenden/Grafiker/Agentur (oder Kunde) mit Druckereien oder Druckvorstufenbe-trieben.
Sonderfall Agenturbranche: Zeugnis- und Dokumentationspflicht
Arbeitszeugnisse von Werbeagenturen müssen unter Umständen Beilagen enthalten: Druckbelege von Mitarbeitern. Anspruch auf übertrieben wohlwollende Qualifikationen haben aber auch Agenturmitarbeiter nicht.
Rahmenverträge: Goldene Fesseln für Kunden?
In den letzten Jahren feiern Rahmenverträge Inflation. Agentur wollen die verbindlichen Leitplanken der Zusammenarbeit mit den Kunden regeln. Der Teufel liegt aber auch hier im Detail - im Kleingedruckten. "persönlich" zeigt einige Schwachstellen auf.
Versicherungen im Werbebereich
Amerikanische Verhältnisse herrschen noch nicht. Dennoch: Das Haftungsrisiko für Agenturen ist grösser geworden. Sie werden vermehrt zur Kasse gebeten für Schaden, welcher durch rechtsverletzende Werbung entsteht.
Psychoterror in der Agentur - Mobbing, Bossing, Bullying
Auch in den Agenturen wird Mobbing als neues gesellschaftliches Phänomen zum Thema. Eine Modeerscheinung? Agenda-Setting von Medien? Oder Grund zur kritischen Betrachtung aus aktuellem Anlass?
Agenturwechsel nach Konzernturbulenzen
Konzernturbulenzen bringen bestehende Kommunikationsverbindungen ins Wanken. Der neue CEO bricht laufende Kampagnen ab, eine ganze Mannschaft wird ausgewechselt, auch auch die Werbeagentur. Leidtragende sind die Agenturen, die auf das Wort der (früheren) Projektleiter vertrauten.
Auslegung von Verträgen
Nicht der Titel eines Vertrages, sondern der übereinstimmende wirkliche Wille der Vertragsparteien ist massgebend (Art. 18 OR, Ott 2000, S.l). Ein Versprecher, ein Verschrieb oder eine falsche juristische Qualifikation ändert nichts am wirklichen Inhalt.