Kolumne Caroline: Die Caroline will ihren Preis
Das Kern-Geschäft der Boulevard-Medien könnte zu einem Geschäft der Prominenten mit den Medien werden. Soll uns das ärgern? Publizitätsrechte sind schliesslich auch Persönlichkeitsrechte.
Werben über Preise: Preisangaben haben ihre Tücken
Verlockende Preise sind erlaubt – „Lockvögel“ sind verboten. Zahlreiche Schranken – Konsumentenschutz-Normen – sind in Marketing und Verkauf zu beachten. „persönlich“ zeigt die Gefahrenzonen auf (heute Teil 1).
United Colours of Switzerland – was ist erlaubt, was nicht?
Das weisse Kreuz auf rotem Feld feiert Urständ. Doch: Nicht alles ist erlaubt im Wildwuchs der Accessoires. „persönlich“ zeigt auf, was unzulässig ist und was nicht.
Die Haftung des Auktionators für Sachmängel gegenüber dem Ersteigerer
1. Einleitung
Der Kunsthandel hat sich schon immer zu einem grossen Teil über Auktionshäuser abgespielt, die Auktion ist eine der ältesten Handelsformen überhaupt1. Der Umsatz der drei grössten Auktionshäuser wird auf mehr als fünf Milliarden Dollar pro Jahr geschätzt. Die Handelsform geniesst heute auch in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung eine überdurchschnittlich intensive Publizität, einerseits der erzielten Spitzenpreise wegen, anderseits aber auch wegen zweifelhafter Ware, welche bis-weilen über Auktionen abgesetzt wird.
Die Haftung des Auktionators für Sachmängel gegenüber dem Ersteigerer (Weblaw)
1. Einleitung
Der Kunsthandel hat sich schon immer zu einem grossen Teil über Auktionshäuser abgespielt, die Auktion ist eine der ältesten Handelsformen überhaupt1. Der Umsatz der drei grössten Auktionshäuser wird auf mehr als fünf Milliarden Dollar pro Jahr geschätzt. Die Handelsform geniesst heute auch in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung eine überdurchschnittlich intensive Publizität, einerseits der erzielten Spitzenpreise wegen, anderseits aber auch wegen zweifelhafter Ware, welche bis-weilen über Auktionen abgesetzt wird.
Die Haftung des Auktionators für Sachmängel gegenüber dem Ersteigerer (Weblaw) (2)
1. Einleitung
Der Kunsthandel hat sich schon immer zu einem grossen Teil über Auktionshäuser abgespielt, die Auktion ist eine der ältesten Handelsformen überhaupt1. Der Umsatz der drei grössten Auktionshäuser wird auf mehr als fünf Milliarden Dollar pro Jahr geschätzt. Die Handelsform geniesst heute auch in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung eine überdurchschnittlich intensive Publizität, einerseits der erzielten Spitzenpreise wegen, anderseits aber auch wegen zweifelhafter Ware, welche bis-weilen über Auktionen abgesetzt wird.
Calmy-Reys Ghost-Writer und die politische Werbung
Kopfschütteln vielerorts: Die Rede von Bundesrätin Calmy-Rey am Tag der Werbung in Zürich war kein Glanzstück politischer Reflexion. Der Ghost-Writer hatte einen schlechten Tag erwischt: Eine fade und fachlich peinliche Rede. Und eine verpasste Chance.
Sponsoring in Radio und TV: Was ist erlaubt, was verboten
Mit den Fällen „Radio Ri“ und „Echo der Zeit“ hat das BAKOM in Erinnerung gerufen, dass in Radio und Fernsehen dem Sponsoring Schranken gesetzt sind. „Persönlich“ zeigt nachfolgend auf, was zulässig ist und was nicht.
Nicht jeder Text ist ein künstlerisches Werk
Die meisten Fachinformationen und Gebrauchsanweisungen sind keine urheberrechtlich geschützten Werke. Auch gesammelte Fachinformationen – wie zum Beispiel Agenturverzeichnisse - sind noch keineswegs ein Sammelwerk im urheberrechtlichen Sinne.
Die Haftung von Experten und Werkverzeichner nach Schweizerischem Recht
Eigentumsfreiheit vs. Urheberrecht Wem gehört Kunst – dem Käufer oder dem Künstler?
Mocmoc ist Eigentum der Gemeinde Romanshorn. Darf sie folglich mit ihm machen,
was sie will? Nein. Auch wenn die Ansichten geteilt sind: Mocmoc ist Kunst, und
Kunst ist keine Strassenlampe, die man beliebig versetzen und ersetzen kann. Kunst
ist im Urheberrecht geschützt. Eigentümer von Kunstwerken müssen die Integrität
des Werkes erhalten und dürfen Originalwerke nur mit Vorbehalten zerstören.
Lebensmittelwerbung: Keineswegs lovely!
„Die Lovely Kuh Werbung“ machte nicht nur Werbe- sondern auch Prozessgeschichte. Seit dem Milchentscheid wissen Werber: Werbung mit Heilversprechen ist verboten. Wo aber sind die Grenzen zu ziehen?
Werbegewinnspiele sind Glatteis
Nicht nur Werbung mit Banknoten (persönlich 11/03), auch die Werbung mit Gewinnspielen ist mit Tücken verbunden. Die Rechtsunsicherheit ist gross, die angekündigte Gesetzesrevision überfällig.
WAS IST KUNST? WAS DARF KUNST? WEM GEHÖRT KUNST?
Ausgangslage
Fallbeispiel 1:
Studenten der Hochschule für Gestaltung und Kunst Zürich (HGKZ) erarbeiteten als Semesterarbeit
ein mehrfach ausgezeichnetes Projekt „clone-it“, welches in das Projekt
www.tracenoizer.org mündete: Die Selbstdarstellung Einzelner in der Web-Welt wird damit zertrümmert,
verstümmelt, verulkt, parodiert.
Die Haftung des Experten (Tagungsband Hochschule St. Gallen)
Wenig bekannt bei Werbern: Die Arzneimittel-Werbeverordnung
Werbung für gefahrenträchtige Produkte zählt nicht zum Kür-Programm der Werbetreibenden. Zahlreiche sicherheits- und gesundheitspolizeiliche Schranken sind zu beachten. Enge Grenzen sind der Werbefreiheit insbesondere im Pharma-Bereich bei der Bewerbung von Arzneimitteln gesetzt.
Werbung mit Banknoten: Giacometti ist der Runner
Wer mit Banknoten wirbt, steht mit einem Fuss im Gefängnis. Das Nachmachen von Banknoten ist strafbar – auch ohne Fälschungsabsicht. Was aber heisst „Nachmachen“? „Persönlich“ publiziert ein wenig bekanntes Merkblatt der Nationalbank.
Werberecht: Basics und Vokabular für Mitarbeiter
Die Inhaus-Ausbildung müsste opitimiert werden, meinten mehrere Teilnehmerinnen nach dem BSW-Workshop „Werbefilme produzieren“ im September 2003. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit dem Vokabular des Werberechts vertraut sind. „Persönlich“ liefert dazu den Teil 1 (Teil 2 folgt in einer nächsten Nummer).
So patzen Werbeauftraggeber: Die zehn Fehlbeurteilungen
Immer mehr für immer weniger Geld: Im eifrigen Bemühen um Kostensenkung gehen die Vertragsmuster einzelner Kunden von völlig falschen Annahmen aus. „persönlich“ listet die häufigsten Patzer auf.
BSW-Seminar zu Filmproduktion
Je komplexer die Herstellung von Werbemitteln, desto unerlässlicher ist die Kenntnis wichtiger Management-Tools, z.B. der Handlungsanleitungen, Musterverträge, Checklisten. Schwerpunkt-Thema eines BSW-Seminars im September sind die Managment-Tools in der Werbefilmproduktion – ein Stiefkind in vielen Agenturen.