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Teurer Eintrag im Branchenbuch

Ich habe ein Faxschreiben unterzeichnet, in der Meinung, es gehe um eine (kostenlose) Mutation unserer Firmenadresse in einem Branchenbuch. Nun macht ein Inkassobüro CHF 3500.- für einen „Premiumvertrag“ geltend. Was kann ich tun?

O.B., Uznach

Fühlen Sie sich getäuscht, können Sie sich auf ein Merkblatt des SECO stützen:
Sie bezahlen die Rechnung nicht und fechten den Vertrag unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Jahr, mit eingeschriebenem Brief an:
«Ich bin durch Ihr Formular getäuscht worden. Deshalb fechte ich den Vertrag wegen Irrtums (oder Täuschung) an. Der Vertrag ist somit nichtig».
Auch Registrierungsangebote privater Verlagsinstitute sollten Sie ignorieren oder nach einer Bestellung mit eingeschriebenem Brief anfechten. Die dubiosen Firmen erwecken den Anschein von etwas offiziellem, indem sie dem Einzahlungsschein eine Kopie eines Eintragungstextes beilegen. Ähnlich verhält es sich mit Verlagen, welche Branchenbücher herausgeben. Leistung und Gegenleistung stehen in keinem Verhältnis. Über derartige, unlautere Geschäftspraktiken informiert auch das Merkblatt „Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!“ des Staatssekretariates für Wirschaft, SECO http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00653/01449/. Seit 1. April 2012 gibt es eine explizite gesetzliche Regelung. Wer Rechnungen verschickt für Eintragungen in Verzeichnisse oder für Anzeigenaufträge, ohne vorgängig einen entsprechenden Auftrag erhalten zu haben, handelt unlauter.

 

von MLaw und lic.oec. Nathalie Glaus, publiziert in Obersee Nachrichten


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