Sonderfall Agenturbranche: Zeugnis- und Dokumentationspflicht
Arbeitszeugnisse von Werbeagenturen müssen unter Umständen Beilagen enthalten: Druckbelege von Mitarbeitern. Anspruch auf übertrieben wohlwollende Qualifikationen haben aber auch Agenturmitarbeiter nicht.
Rahmenverträge: Goldene Fesseln für Kunden?
In den letzten Jahren feiern Rahmenverträge Inflation. Agentur wollen die verbindlichen Leitplanken der Zusammenarbeit mit den Kunden regeln. Der Teufel liegt aber auch hier im Detail - im Kleingedruckten. "persönlich" zeigt einige Schwachstellen auf.
Versicherungen im Werbebereich
Amerikanische Verhältnisse herrschen noch nicht. Dennoch: Das Haftungsrisiko für Agenturen ist grösser geworden. Sie werden vermehrt zur Kasse gebeten für Schaden, welcher durch rechtsverletzende Werbung entsteht.
Psychoterror in der Agentur - Mobbing, Bossing, Bullying
Auch in den Agenturen wird Mobbing als neues gesellschaftliches Phänomen zum Thema. Eine Modeerscheinung? Agenda-Setting von Medien? Oder Grund zur kritischen Betrachtung aus aktuellem Anlass?
Agenturwechsel nach Konzernturbulenzen
Konzernturbulenzen bringen bestehende Kommunikationsverbindungen ins Wanken. Der neue CEO bricht laufende Kampagnen ab, eine ganze Mannschaft wird ausgewechselt, auch auch die Werbeagentur. Leidtragende sind die Agenturen, die auf das Wort der (früheren) Projektleiter vertrauten.
Auslegung von Verträgen
Nicht der Titel eines Vertrages, sondern der übereinstimmende wirkliche Wille der Vertragsparteien ist massgebend (Art. 18 OR, Ott 2000, S.l). Ein Versprecher, ein Verschrieb oder eine falsche juristische Qualifikation ändert nichts am wirklichen Inhalt.
Que plus grand la liberté, plus le contrôle est reduit!
Was nicht gefällt, muss nicht Mangel sein. Je grösser die Gestaltungsfreiheit, desto geringer die Anfälligkeit auf "Werkmängel" im rechtlichen Sinn. Was mangelhaft ist und was nicht zeigt die 2. Folge der "persönlich"-Serie zur Mängelhaftung der Kunstschaffenden und Kreativen.
Wem gehören die Daten? (Workshop März 2001)
(Zusammenfassung des Referats vor dem Verband der Schweizer Druckindustrie)
Agenturhaftung: Rügepflicht mit Fristen
Auch in der Werbebranche werden Mängelrügen häufig zur Abwehr einer gestellten Rechnung vorgebracht. Zu spät - denn Mängelrechte verwirken, wenn nicht rechtzeitig gerügt wird. Rechtzeitig heisst sofort (Teil 1 einer "persönlich"-Serie zur Mängelhaftung der Agenturen.
Scheiden tut weh — auch in der Agenturbranche.
Auch in der Kommunikationsbranche geraten sich ehemals Verbündete gelegentlich in die Haare. Eine(r) scheidet aus, der andere fühlt sich "geprellt", "ausgebeutet", "geschädigt". Man streitet sich, in welchem Umfang die neue Konkurrenz zulässig ist. "persönlich" gibt nachfolgend eine Übersicht.
Neues für Agenturen zum Jahreswechsel
Auf 1. Januar 2001 werden die elektronischen Speichermedien (auch das E-Mail) rechtlich aufgewertet. Vorbei ist die Vorzugsstellung des Papiers und der Mikrofilme. Neues gibt es auch im BVG-Bereich (siehe Kasten).
Überstundenentscheid löste Panik aus (Persönlich November 2000)
Nach dem jüngsten Überzeit-Entscheid des Bundesgerichts blickten Agenturinhaber konsterniert nach Lausanne. "Das darf doch nicht wahr sein", klagen die Agenturinhaber, weil in den Medien von drohenden Millionenklagen die Rede war.
Agentur als "Hilfsperson" des Werbeauftraggebers
Haftung kann im Volksmund zweierlei bedeuten: Einstehen-müssen aus Vertrag oder ausservertragliche Haftung. Vertraglich gleicht die Haftung der Agenturen in Vielem der Haftung des Architekten oder Ingenieurs.
Corporate Publishing ist nicht gleich Werbung
Der Deutsche Bundesgerichtshof schlug für Corporate Publishing eine Bresche: Kundenzeitschriften und Broschüren können durchaus redaktionellen Charakter haben. Sie profitieren dann vom Vorrang des Publikationsinteresses. Prominente haben das Nachsehen.
Agenturen haften immer für Sorgfalt
Die BSW/ASW-Grundsätze enthalten keine Klausel zur Haftung. Deshalb wollen einzelne Agenturen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Haftung beschränken. Völlig kann die Haftung allerdings nicht wegbedungen werden.
«Das Recht der kommerziellen Kommunikation»
Pressetext zur Neuerscheinung
«Das Recht der kommerziellen Kommunikation» zeigt Freiräume und «Gefahrenzonen» der Unternehmenskommunikation anhand von aktuellen Illustrationen und Textbeispielen auf. Schwerpunkte bilden der Persönlichkeitsschutz, das Urheberrecht, der Schutz des lauteren Wettbewerbs sowie das Vertrags- und das Haftungsrecht.
Der Schwarze Peter und die Agenturen
Werbe- und PR-Agenturen haften für "rechtmässige" Ware. Und sie haften Dritten gegenüber solidarisch mit dem Werbeauftraggeber.
Gesagt ist gesagt – eine Regel mit Vorbehalten
Ein Interview kann nicht beliebig widerrufen werden. Zulässig sind nur sprachkosmetische Änderungen und der Widerruf von verletzenden oder unwahren Äusserungen. Ausnahmen gelten nur bei besonderen Vereinbarungen.
"Wir wollen kein Blut sehen"
75 Jahre Verband Schweizer Werbewirtschaft (SW), 30 Jahre Lauterkeitskommission — die Schweizer Werbewirtschaft hat Grund zum Feiern. Zum Anlass der Jubiläen sprach Bruno Glaus mit einem der Jubilare: Der Jurist Hanspeter Marti ist ebenfalls seit 30 Jahren Sekretär und Geschäftsführer der Lauterkeitskommission.
Urheberrecht: "Tummelfeld für Ermessen"
Wer geistig schöpferisch für andere tätig ist, sollte auch die Nutzungsrechte regeln. Wo keine Absprachen vorliegen, gilt nach Gesetz der Grundsatz: Im Zweifelsfall nur beschränkte Rechtsübertragung.