Wiedergutmachung durch Genugtuung
Steigende Tendenz bei den Genugtuungssummen wegen Medienverfehlungen. Jüngst musste eine fünfstellige Summe bezahlt werden. Amerikanische Verhältnisse herrschen dennoch nicht.
Steigende Tendenz bei den Genugtuungssummen wegen Medienverfehlungen. Jüngst musste eine fünfstellige Summe bezahlt werden. Amerikanische Verhältnisse herrschen dennoch nicht.
Fotografen, Texter und Designer haben unverzichtbare Rechte an ihren Schöpfungen, sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechte. Diese werden von den Verwertungsrechten unterschieden.
Kaum zu glauben: Wortwörtlich kupferte ein Berner Oberländer Hotel den Prospekt eines Leading-Hotels ab. Weil sich das Leading-Hotel die vollen Urheberrechte übertragen liess, konnte es im eigenen Namen klagen.
Das Recht am eigenen Wort schützt schriftliche und mündliche Äusserungen - die Spielregeln eines guten Interviews können ausgehandelt werden. Zitate sind auch gegen Kontextentstellungen geschützt.
In einem Leserbrief an den "Tages-Anzeiger" klagte der der frühere Kabarettist Emil Steinberger, man könne heute ein Inteview geben, "und der Journalist hat nachher die völlige Freiheit, die Sätze rauszunehmen, die ihm nicht ins Konzept passen, ob dies ein falsches Bild gibt oder nicht. Da sind wir auf unserer Seite völlig machtlos...".
Kritische Anmerkungen zur Spruchpraxis des Presserates bei Berichterstattung über Ausländer
Kriminal- und Gerichtsberichte seien durchsetzt mit rassistischen Vorurteilen, hatte der Presserat vor einigen Jahren festgestellt. Unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten Roger Blum hatte das Aufsichtsorgan empfohlen, auf die Nationalitätennennung zu verzichten. Das damalige Präsidium hatte die „Stellungnahme zum Rassismus in der Kriminalberichterstattung“ selber veranlasst und mit wissenschaftlichen Zeitungsvergleichen untermauert. Der Presserat berief sich auf das Diskriminierungsverbot in Ziffer 8 des Pflichten-Kodex der Journalistinnen und Journalisten. Nationale Zugehörigkeit und Geschlecht sowie andere höchstpersönliche Eigenschaften durften danach in Kriminal- und Gerichtsberichten nur angemerkt werden, „sofern sie für das Verständnis unerlässlich sind“.
Wenn das Schweizer Fernsehen Bilder von verhafteten Basler Fussballfans ausstrahlt, wenn eine Illustrierte Porträts von vermissten Tsunami-Opfern publiziert, wenn identifizierbar über pädophile Lehrer berichtet wird oder das Bild eines Unfallwagens zu Werbezwecken hinhalten muss - immer sind Angehörige der Direktbetroffenen mitbetroffen. Auch die namentliche Berichterstattung über die Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft belastet Angehörige oftmals schwer. Selbst die Bilder eines einsam auf dem Meer vor Halifax dahintreibenden Pullovers können von nächsten Angehörigen äusserst schmerzhaft empfunden werden.
"Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass.." So und auf anderen Schleichwegen sollen Vertragspartner gebunden werden. Dass dies nicht in jedem Fall statthaft ist, zeigt die 3. Folge der "persönlich"-Serie zum Werbevertragsrecht.
Die Haftungsfallstricke für Werbetreibende werden engmaschiger. Verantwortlich dafür ist das Bundesgericht. In den Arbeitsgrundsätzen von BSW und ASW fehlt indes noch immer eine Beschränkung der Haftung.
1. Ausganglage
Anfangs des dritten Jahrtausend ist vom „Zeitalter des pervasive computing“ die Rede. Im März 2004 hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine umfassende Bestandesaufnahme veröffentlicht[1]. Mit „pervasive computing“ umschreibt die Wissenschaft[2]“den Umstand, dass Computertechnik in immer mehr Gegenstände und Bereiche eindringt. Dadurch wird kaum etwas vergessen und das Gespeicherte kann mit Suchmaschinen wieder gefunden werden. IT-Professor Friedemann Mattern erinnert daran, dass auch bei der Verjährung die „Gnade der Zeit“ eine Rolle spiele[3], und meint, Vergessen habe auch mit Verzeihen zu tun.
Abtasten und Verhandeln — wenn möglich kostenlos.
Nach dieser Devise holen einzelne Unternehmen Agentur-Offerten im Multipack ein. Und klauen aus allem die besten Ideen. Dass Offerieren und Präsentieren Kostenfolgen nach sich ziehen können, zeigt Teil 2 der "persönlich"-Serie zum Werbevertragsrecht.
Klare schriftliche Abmachungen sind - auch in der PR- und Werbebranche — eher die Ausnahme als die Regel. Man baut auf Vertrauen. Dass schriftliche Abmachungen Freundschaften erhalten könnten, zeigt sich erst im Konflikt. "persönlich" zeigt in einer mehrteiligen Serie Lösungsansätze auf. (Teil 1: Elemente des Werbevertrags).
Beide, eine "Nike"-Kosmetiklinie und die Glarner Bugatti AG, haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Gerichte schützten den "Werbewert" der berühmten Namensvetter. Dies zeigt Teil 8 der "persönlich"-Serie von Gerichtsurteilen im Werbebereich.
Banale Formen und Grundfarben sind nicht schutzfähig. Es handelt sich um sogenanntes "Gemeingut", das rechtlich nicht monopolisiert werden kann. Erst jüngst wurde dies bestätigt von der Eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum (Teil 7 der "persönlich"-Serie).
Wer Gestaltungs-Entwürfe in Auftrag gibt, ist frei in der Realisation. Nichtberücksichtigte können keine Urheberrechte geltend machen, wenn eine andere, aber ähnliche Variante realisiert wird. Dies zeigt Gerichtsurteil 6 (publiziert in sic! 1997, 147) aus der "persönlich"-Serie.
DJ Bobo sei die Weiterführung eines Vermarktungsvertrages nicht weiter zumutbar, entschied das Obergericht Luzern. Grund: Zahlungsverzug der Lizenznehmerin, wie Gerichtsurteil 5* der "persönlich" - Serie zeigt.
Was hat die Patientenrechtsbewegung in der Schweiz erreicht? Wo liegen ihre Grenzen? Und: Welche Rolle können Juristinnen und Juristen in Zukunft im Gesundheitswesen wahrnehmen? Als "Patientenrechtler der ersten Stunde" reflektiert der Autor die Entwicklung in den vergangenen zwanzig Jahren und zeigt Chancen für die Zukunft auf.
Auch wenn der Inhalt einer Broschüre oder eines Buches "gemeinfrei" ist, kann die Darstellungsform geschützt sein: urheber- oder wettbewerbsrechtlich. Dies zeigen die Fälle 3 und 4* der Gerichtsurteile, welche "persönlich" monatlich vorstellt.
Eine Werbeagentur muss sich nicht alles klauen lassen: "persönlich" zeigt In einer mehrteiligen Serie auf, wie Werbeagenturen um ihre Rechte kämpften. Fall 1*: Abkupfern eines Mailings mit Folgen.
Fotoagenturen und FotografInnen können sich auf die sogenannte "Lizenzanalogie" berufen, wenn ihre Arbeiten unrechtmässig verwendet werden. Dies zeigt Fall 2* der Serie von Gerichtsurteilen, welche "persönlich" an dieser Stelle monatlich vorstellt.