Modelle der Agenturführung – Prüfstein Überzeit.
Die Regelung von Zielkonflikten zählt zum Anspruchsvollsten der Agenturführung. Kundenwünsche, Qualitätsansprüche, Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Spass an der Arbeit, ethische Leitplanken, Gesundheit der Mitarbeiterinnen - dies alles kollidiert am Brennpunkt „Überstunden / Überzeit“.
Schriftliches fördert die Kommunikation
Landläufig werden schriftliche Verträge verteufelt. Die Söhne der Viehhändler sind überzeugt: Vertrauen statt Verträge. Dem ist entgegenzuhalten: Schriftlichkeit fördert die Qualität.
Schuld und Schuldvorwurf in der Scheidungsmediation
1. Einleitung
Schuld haben ist ein menschliches Phänomen, ebenso das Bedürfnis, sich von dieser Schuld zu befreien. Ungeachtet des zunehmenden Individualismus unserer Gesellschaft haben die meisten Menschen das Bedürfnis, sich in ihrem Handeln, auch bezüglich der Schuldbewältigung, an einer übergeordneten Instanz zu orientieren. Es stehen drei öffentliche Instanzen zur Verfügung: Der Staat als Gesetzgeber, die Kirchen als Wertvermittler und die Medien als Ratgeber und Idolaufbauer. Nicht immer vermögen übergeordnete Instanzen das Bedürfnis um Handlungsanleitung zu befriedigen, in diesem Fall ist der Mensch auf sich allein gestellt; oft kann er auf soziale Beziehungen zurückgreifen oder holt sich Unterstützung bei Fachleuten. In der Scheidungssituation sind dies Mediatorinnen und Mediatoren mit psychosozialer und juristischer Ausbildung. Wenn sich die Eheleute verständigt haben, wie die Schuldfrage bewältigt werden soll, ist die Mediation abgeschlossen.
SWA-Flash contra ASW-Ordner
Der ASW-Ordner zum "Werbeleistungsvertrag" hat den Zorn der SWA-Geschäftsstelle auf sich gezogen. Grund: Die Werbeauftraggeber seien nicht in die Arbeiten einbezogen worden. Der SWA kündigt eine "gründliche" Überprüfung an.
"Wem gehören die Daten?"
1. Die vertraglichen Abmachungen
Die Herstellung eines Print- oder andern Medienprodukts, auch die bestellte Herstellung von Werbemitteln und künstlerischen Werken basiert auf Werkverträgen im Sinne von Art. 363 ff. OR. Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der oder die Unternehmer(in) zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung. Die Antwort auf die Frage, wem die Objekt-Daten eines bestimmten Werkes in einer bestimmten Produktionsphase ge-hören, hängt ab von den vertraglichen (ausdrücklichen, stillschweigenden oder konkludenten) Abmachungen zwischen Kunstschaffenden/Grafiker/Agentur und Kunde sowie zwischen Kunstschaffenden/Grafiker/Agentur (oder Kunde) mit Druckereien oder Druckvorstufenbe-trieben.
Sonderfall Agenturbranche: Zeugnis- und Dokumentationspflicht
Arbeitszeugnisse von Werbeagenturen müssen unter Umständen Beilagen enthalten: Druckbelege von Mitarbeitern. Anspruch auf übertrieben wohlwollende Qualifikationen haben aber auch Agenturmitarbeiter nicht.
Rahmenverträge: Goldene Fesseln für Kunden?
In den letzten Jahren feiern Rahmenverträge Inflation. Agentur wollen die verbindlichen Leitplanken der Zusammenarbeit mit den Kunden regeln. Der Teufel liegt aber auch hier im Detail - im Kleingedruckten. "persönlich" zeigt einige Schwachstellen auf.
Versicherungen im Werbebereich
Amerikanische Verhältnisse herrschen noch nicht. Dennoch: Das Haftungsrisiko für Agenturen ist grösser geworden. Sie werden vermehrt zur Kasse gebeten für Schaden, welcher durch rechtsverletzende Werbung entsteht.
Psychoterror in der Agentur - Mobbing, Bossing, Bullying
Auch in den Agenturen wird Mobbing als neues gesellschaftliches Phänomen zum Thema. Eine Modeerscheinung? Agenda-Setting von Medien? Oder Grund zur kritischen Betrachtung aus aktuellem Anlass?
Agenturwechsel nach Konzernturbulenzen
Konzernturbulenzen bringen bestehende Kommunikationsverbindungen ins Wanken. Der neue CEO bricht laufende Kampagnen ab, eine ganze Mannschaft wird ausgewechselt, auch auch die Werbeagentur. Leidtragende sind die Agenturen, die auf das Wort der (früheren) Projektleiter vertrauten.
Auslegung von Verträgen
Nicht der Titel eines Vertrages, sondern der übereinstimmende wirkliche Wille der Vertragsparteien ist massgebend (Art. 18 OR, Ott 2000, S.l). Ein Versprecher, ein Verschrieb oder eine falsche juristische Qualifikation ändert nichts am wirklichen Inhalt.
Que plus grand la liberté, plus le contrôle est reduit!
Was nicht gefällt, muss nicht Mangel sein. Je grösser die Gestaltungsfreiheit, desto geringer die Anfälligkeit auf "Werkmängel" im rechtlichen Sinn. Was mangelhaft ist und was nicht zeigt die 2. Folge der "persönlich"-Serie zur Mängelhaftung der Kunstschaffenden und Kreativen.
Wem gehören die Daten? (Workshop März 2001)
(Zusammenfassung des Referats vor dem Verband der Schweizer Druckindustrie)
Agenturhaftung: Rügepflicht mit Fristen
Auch in der Werbebranche werden Mängelrügen häufig zur Abwehr einer gestellten Rechnung vorgebracht. Zu spät - denn Mängelrechte verwirken, wenn nicht rechtzeitig gerügt wird. Rechtzeitig heisst sofort (Teil 1 einer "persönlich"-Serie zur Mängelhaftung der Agenturen.
Scheiden tut weh — auch in der Agenturbranche.
Auch in der Kommunikationsbranche geraten sich ehemals Verbündete gelegentlich in die Haare. Eine(r) scheidet aus, der andere fühlt sich "geprellt", "ausgebeutet", "geschädigt". Man streitet sich, in welchem Umfang die neue Konkurrenz zulässig ist. "persönlich" gibt nachfolgend eine Übersicht.
Neues für Agenturen zum Jahreswechsel
Auf 1. Januar 2001 werden die elektronischen Speichermedien (auch das E-Mail) rechtlich aufgewertet. Vorbei ist die Vorzugsstellung des Papiers und der Mikrofilme. Neues gibt es auch im BVG-Bereich (siehe Kasten).
Überstundenentscheid löste Panik aus (Persönlich November 2000)
Nach dem jüngsten Überzeit-Entscheid des Bundesgerichts blickten Agenturinhaber konsterniert nach Lausanne. "Das darf doch nicht wahr sein", klagen die Agenturinhaber, weil in den Medien von drohenden Millionenklagen die Rede war.
Agentur als "Hilfsperson" des Werbeauftraggebers
Haftung kann im Volksmund zweierlei bedeuten: Einstehen-müssen aus Vertrag oder ausservertragliche Haftung. Vertraglich gleicht die Haftung der Agenturen in Vielem der Haftung des Architekten oder Ingenieurs.
Corporate Publishing ist nicht gleich Werbung
Der Deutsche Bundesgerichtshof schlug für Corporate Publishing eine Bresche: Kundenzeitschriften und Broschüren können durchaus redaktionellen Charakter haben. Sie profitieren dann vom Vorrang des Publikationsinteresses. Prominente haben das Nachsehen.
Agenturen haften immer für Sorgfalt
Die BSW/ASW-Grundsätze enthalten keine Klausel zur Haftung. Deshalb wollen einzelne Agenturen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Haftung beschränken. Völlig kann die Haftung allerdings nicht wegbedungen werden.