Nach Gesetz können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass der Mieter als Sicherheit eine sogenannte Mietkaution leistet, um ausstehende Mietzahlungen oder Schadenersatzansprüche abzudecken. Es sind jedoch gewisse Vorgaben zu beachten, von welchen nicht abgewichen werden darf: So ist die Kaution bei Wohnräumen auf max. 3 Monatsmieten beschränkt (bei Geschäftsräumen hingegen besteht gesetzlich keine maximale Höhe). Die Kaution muss bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegt werden. Während der Mietdauer haben weder der Vermieter noch der Mieter Zugriff auf die Mietkaution – eine Beanspruchung ist folglich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich. Macht dabei der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch geltend, so kann der Mieter von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.