Tierhalter aufgepasst: Verschärfte Haftung
Haustiere sind beliebt, seit eh und je. Doch nicht alle haben ihre Liebsten unter Kontrolle. Das zieht bisweilen rechtliche Folgen nach sich. Denn Tierhalter haften ungeachtet eines Verschuldens. Es ist eine „Kausalhaftung“. Das heisst, grundsätzlich haftet der Tierhalter, wenn ein Schaden widerrechtlich und unmittelbar durch sein Tier verursacht wurde. Nicht unbedingt widerrechtlich ist das Zupacken eines Polizeihundes. Zerkratzt zum Beispiel ein Hund während eines Besuchs ein Möbelstück oder den Parkettboden, ist der Halter haftbar, obwohl ihn kein eigenes Verschulden trifft.




