Ein böses Erwachen droht dem Käufer einer Eigentumswohnung, der einem Mieter mit langfristigem Mietvertrag wegen angeblichem Eigenbedarf vorzeitig kündigen will. Der Mieter kann die Kündigung anfechten und - soweit zutreffend - geltend machen, der Käufer bewohne ja mit seiner vierköpfigen Familie ein Einfamilienhaus, es sei wenig glaubhaft, dass er in die gekaufte Dreizimmer-Eigentumswohnung einziehen wolle. Deshalb könne der fünfjährige Mietvertrag, den er noch mit dem Voreigentümer abgeschlossen habe, nicht vorzeitig gekündigt werden.