Shisha-Servicevertrag: Auftrag oder Werkvertrag? Das Bundesgericht lichtet den Nebel
Werkvertrag und Auftrag sind zwei weit verbreitete Vertragsarten und sich auf den ersten Blick recht ähnlich. Beim Werkvertrag muss der Unternehmer ein Werk herstellen. Er schuldet dem Besteller also einen Erfolg. Dies im Unterschied zum Auftrag, wo der Beauftragte lediglich tätig werden muss. Das heisst, er muss gewisse Geschäfte und Dienste für den Auftraggeber besorgen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Beauftragte jedoch nicht.




