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EM-2024 Public Viewing: Brauche ich eine Lizenz?

Die Fussball-EM in Deutschland steht vor der Tür. Ob im Verein oder in einer Bar: Gemeinsam die Spiele zu schauen, macht einfach mehr Spass. Doch was gilt es für Anbieter von Public Viewings rechtlich zu beachten?

Zunächst stellt sich die Frage, ob ein Viewing privat oder öffentlich ist. Gemäss Schweizer Urheberrecht bedarf es bei privaten Veranstaltungen ohne kommerziellen Charakter keiner zusätzlichen Lizenz. Ein Ereignis gilt als privat, wenn es im Kreis eng verbundener Personen stattfindet. Dies ist der Fall, wenn zu Hause mit Freunden und Familie geschaut wird. Ob ein Vereinsabend schon als öffentlich gilt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Bei Veranstaltungen ausserhalb des privaten Rahmens, wie Vereinsfesten oder kommerziellen Events, haben Sendeunternehmen das ausschliessliche Recht, ihre Sendungen "wahrnehmbar zu machen". Wer Dritten ermöglicht, EM-Spiele auf einem Grossbildschirm live zu verfolgen, greift in dieses Recht ein. Die Lizenzvergabe erfolgt in der Schweiz durch die SUISA.

Die Lizenzkosten hängen von der Bildschirmgrösse ab. Bei einer Diagonale von maximal 3 Metern gilt der Tarif GT 3a. Diese Lizenz haben die meisten Restaurants, Bars und Hotels mit Fernsehern bereits erworben. Ansonsten beträgt die Gebühr CHF 20.80 pro Monat. Für grössere Bildschirme variieren die Gebühren je nach Grösse und ob Eintrittsgelder oder sonstige Zuschläge (z.B. auf Getränkepreise) erhoben werden. Sie liegen zwischen CHF 312.00 (bei einer Bilddiagonale von 3 bis 5 Meter ohne Eintritt oder Getränkezuschlag) und CHF 2’496.00 (bei einer Bilddiagonale ab 12 Meter mit Eintritt oder Getränkezuschlag) für 30 Tage.

Eine zusätzliche UEFA-Lizenz ist gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2011 nicht nötig, sofern der Feed nicht direkt von der UEFA stammt.

Neben der Lizenzpflicht können auch Bewilligungen für das Angebot von Speisen und Getränken sowie für die Nutzung öffentlichen Raums nötig sein. Wichtig ist zudem, dass bei einem Sponsoring des Events nicht der Eindruck entsteht, es handle sich um offizielle Sponsoren der EM, da ansonsten ein Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb im Raum steht.

Hopp Schwiiz!

 

Von MLaw Severin Gabathuler, publiziert in der Linth Zeitung, im Sarganserländer und im Werdenberger&Obertoggenburger


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