NEU: Vorschusszahlungspflicht bei Ehrverletzungsdelikten möglich
Gemäss Bundesamt für Statistik haben sich die Fälle einer Ehrverletzung (d.h. üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung) seit 2009 mehr als verdoppelt. Bei Ehrverletzungsdelikten handelt es sich um Antragsdelikte - die Statistik bedeutet also indirekt auch, dass seit 2009 bedeutend mehr Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind. Der Grund für das Einreichen eines Strafantrags liegt dabei oftmals im Wunsch nach persönlicher Vergeltung, was eigentlich nicht Zweck des Strafrechts darstellt. Dem wollte das Parlament entgegenwirken und hat die Hürde für einen Strafantrag erhöht.


