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Apple blitzt mit Wortmarke «Face ID» ab

Bei «Face ID» handelt es sich um eine Technik zur biometrischen Gesichtserkennung, welche beispielsweise beim iPhone oder beim iPad zum Einsatz kommt. Apple reichte im August 2017 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ihr Gesuch um Eintragung der Wortmarke «Face ID» ein.

Das Institut für Geistiges Eigentum wies das Gesuch um Eintragung der Wortmarke mit Verfügung vom 23.09.2022 ab. Apple reichte gegen die Verfügung des Instituts für Geistiges Eigentum Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Grundsätzlich sind Zeichen, die Gemeingut sind, vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen im Verkehr durchgesetzt haben. Als Gemeingut gelten Zeichen, die entweder dem Wirtschaftsverkehr freizuhalten sind oder denen die zur Individualisierung der Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Sachbezeichnungen und beschreibende Zeichen haben keine Unterscheidungskraft.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seinem Entscheid vom 05.10.2023 die Auffassung des Instituts für Geistiges Eigentum. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Wortmarke «Face ID» rein beschreibend und nicht hinreichend unterscheidungskräftig. Es betont, dass «face» und «ID» im Englischen gebräuchliche Begriffe seien. Ihre Kombination werde sowohl von Durchschnittsnutzern als auch von Sicherheits- und IT-Spezialisten mit Identifikation und Gesichtserkennung in Verbindung gebracht und nicht in erster Linie mit Apple selbst.

BVGer B-4839/2022 vom 05.10.2023


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