Zielsetzung meines Referats ist es, auf die sozialen Funktionen des Rechts hinzuweisen und dabei aufzuzeigen, dass das Recht auch im Gesundheitswesen durchaus nicht nur Einschränkung und Belastung bedeuten könnte, sondern Verhalten in wünschenswerter Weise normativ steuern kann. Voraussetzung ist die Bereitschaft, unsere Mythen in Frage zu stellen, auch die negativen-Gefahren-Mythen (von amerikanischen Verhältnissen usw.).
Darf jemand, der nur wenige Stunden von der Polizei festgehalten wird, nachträglich verlangen, dass ein Gericht die Rechtmässigkeit dieser Freiheitsentziehung überprüft – und zwar sofort? Mit dieser spannenden Frage befasste sich das Bundesgericht im Urteil BGE 151 I 219.
1. Ausganglage
Anfangs des dritten Jahrtausend ist vom „Zeitalter des pervasive computing“ die Rede. Im März 2004 hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine umfassende Bestandesaufnahme veröffentlicht[1]. Mit „pervasive computing“ umschreibt die Wissenschaft[2]“den Umstand, dass Computertechnik in immer mehr Gegenstände und Bereiche eindringt. Dadurch wird kaum etwas vergessen und das Gespeicherte kann mit Suchmaschinen wieder gefunden werden. IT-Professor Friedemann Mattern erinnert daran, dass auch bei der Verjährung die „Gnade der Zeit“ eine Rolle spiele[3], und meint, Vergessen habe auch mit Verzeihen zu tun.
Produkte-Design, aber auch Corporate-Design kann durch Registrierung maximal 5 x 5 Jahre geschützt werden. Das neue Designgesetz verlangt Neuheit und Unterscheidungskraft. Das Verfahren ist einfach und kostengünstig.
Auch an Messen und Ausstellungen sind – soweit Waren und Dienstleis-tungen direkt an die Endabnehmer verkauft werden – die Preis-Bekanntgabe-Vorschriften zu beachten. Bei einer Widerhandlung schrei-ten die Behörden auf Anzeige eines Beteiligten bzw. von Amtes ein. Dem Fehlbaren droht eine Busse von einigen hundert Franken bis maximal 10'000 Franken zuzüglich Verfahrenskosten.
Auch im Eventmarketing gilt: Etwas Juristerei fördert die Kommunikation, Schriftlichkeit die Qualität der Arbeit. Der Fettnäpfe sind viele. „Persönlich“ zeigt auf, wie man Ihnen ausweicht. So spart man Geld und Ärger.
In einem kürzlich ergangenen Entscheid wies das Sicherheits- und Justizdepartement St. Gallen (SJD) das Gesuch von A. um Übersiedlung seiner Mutter C. in die Schweiz ab. A., kosovarischer Staatsangehöriger, lebt seit 2012 mit seiner Ehefrau in der Schweiz und verfügt über die Niederlassungsbewilligung. Er beantragte die Familienzusammenführung beziehungsweise die Übersiedlung seiner Mutter, die allein im Kosovo lebe und gesundheitlich eingeschränkt sei.
Wegen Unfruchtbarkeit oder schwerer Erbkrankheit erfüllen sich in der Schweiz jährlich rund 6’600 Paare mit medizinischer Hilfe den Kinderwunsch. Seit 2001 ist das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Kraft. Fortpflanzungsmedizin bedeutet insbesondere die Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne Geschlechtsverkehr. Die Fortpflanzungsmedizin wirft ethische, rechtliche und soziale Fragen auf.
Was gibt es an einem heissen Sommertag Schöneres als sich im Flamingo-Floatie mit einem erfrischenden Drink in der Hand in Ufernähe im Wasser treiben zu lassen? Oder zusammen mit Freunden im Party-Schlauchboot den Fluss hinabzuschippern? Oder aber dem sportlichen Trend zu folgen und mit dem Stand-Up-Paddle-Board in See zu stechen? Kein Wunder, zieht es viele, sobald die Wassertemperaturen steigen, alle Jahre wieder zum Paddeln und Planschen auf die Schweizer Gewässer. Bei allem Spass dabei gilt es aber auch einige Regeln zu beachten. Dazu gehören nebst Fahrverboten in Bade- und Naturschutzzonen auch die Vorschriften der Schweizer Binnenschiffahrtsverordnung (BSV).
„Was die Gemeindeversammlung betrifft, so zeigt sich das Bild eines eher wirren Ablaufs in einer angespannten Atmosphäre.“ Mit dieser wenig löblichen Zusammenfassung brachte das Bundesgericht in einem Entscheid aus dem Jahr 2017 seinen Eindruck zu einer im Streit liegenden Bürgerversammlung auf den Punkt.
Nur dem kundenfreundlichen Beratungsverhalten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist es zu verdanken, dass der Unmut der Bürger über die komplexe Materie „Mehrwertsteuer“ keine allzu hohen Wellen wirft. Expo + Event - Anwalt Dr. Bruno Glaus fasst im folgenden die wichtigsten Grundsätze zusammen.
„Die Lovely Kuh Werbung“ machte nicht nur Werbe- sondern auch Prozessgeschichte. Seit dem Milchentscheid wissen Werber: Werbung mit Heilversprechen ist verboten. Wo aber sind die Grenzen zu ziehen?
Über die berufsethischen Pflichten der Journalistinnen und Journalisten und die informationellen Selbstbestimmungsrechte Betroffener
Kurzübersicht für den MAZ-Kurs und Kursunterlage für redaktionsinterne Journalistenausbildung
Der Staat hat dem VERBAND in den vergangenen Jahren nicht Produkteproduktion abgegolten, sondern die Leistungen des VERBANDs im Bereich der Laufbahnberatung in einem viel weiter gefassten Sinn (Marktbeobachtung, Produkteentwicklung, andere besonderen Leistungen und die Bereitstellung von Information und Dokumentation usw.). Der Staat hat die Leistungen in all den Jahren nicht über Verfügungen oder Verträge geleistet, sondern durch informelles Verwaltungshandeln1, welches nicht der Subventionsgesetzgebung unterstellt wurde.
Der Entscheid des Bundesstrafgerichts vom 20. Juni 2008 (medialex 3/08, S.147f.) wirft Fragen bezüglich der Nachführungs- oder Säuberungspflicht in Archiven auf. In medialex 4/04, S. 193 ff. ist das Spannungsfeld zwischen „Recht auf Vergessen“ und „Recht auf korrekte Erinnerung“ aufgezeigt und festgehalten worden, es gehe weniger um das Vergessen, als um die Reichweite der Information und um Sicherstellung der „Richtigkeit der Information“ somit um Qualitätsicherung, nicht um Informationsvernichtung.
Die meisten Fachinformationen und Gebrauchsanweisungen sind keine urheberrechtlich geschützten Werke. Auch gesammelte Fachinformationen – wie zum Beispiel Agenturverzeichnisse - sind noch keineswegs ein Sammelwerk im urheberrechtlichen Sinne.
Event- und Messeveranstalter sind für die von ihnen verursachten Polizeieinsätze kos-tenpflichtig: Dies bestätigt ein Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Good News Productions AG gegen den baselstädtischen Regierungsrat.
Product Placement - vieles ist verboten, und dennoch boomt das Geschäft. Verboten ist die bezahlte Platzierung von Produkten, Marken und Dienstleistungen mit Werbewirkung ausserhalb des deklarierten Werbeteils. Zulässig ist integriertes PP ohne Werbewirkung – auch gegen Entgelt. Vorbehalten bleibt das Sponsoring von Sendungen. Auch unbezahltes Product Placement kann rechtswidrig sein – dann nämlich, wenn die Darstellung in Radio oder Fernsehen gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstösst, der Einsatz von Produkten realitätsfremd und marktschreierisch erfolgt.
Die letzten Wochen/Tage haben gezeigt, dass viele KMU und Privatpersonen mit rechtlichen Fragestellungen rund um das Corona-Virus konfrontiert werden. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchten, aber Hilfe beim Verhandeln benötigen. Sei es im Vorfeld mittels Briefing, sei es, indem wir in Ihrem Namen direkt mit Ihrem Vertragspartner eine vermittelnde Lösung suchen.
Werbevergaben: Dürfen Kommunikations- und Werbeaufträge freihändig vergeben werden? Oder muss die öffentliche Hand solche Aufträge im offenen oder selektiven Verfahren vergeben? Die Antwort ist eindeutig: Im Zweifelsfall soll der Wettbewerb spielen, wenn die Auftragssumme die Schwellenwerte übersteigt. Das freihändige Verfahren ist dann nur möglich bei "künstlerischer oder technischer Besonderheit", "Schutz des geistigen Eigentums" und "Ergänzung früherer Arbeiten".