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Im Auto schlafen: Powernap oder Campieren?

Übermüdeten Automobilistinnen wird ein Erholungsschlaf im Auto empfohlen. Heikel wird es, wenn der Erholungsschlaf zum Camping wird, weil Campieren ausserhalb der offiziellen Camping-Plätze in einigen Gemeinden und Kantonen verboten oder jedenfalls nur mit Bewilligung zulässig ist. Geregelt ist dies in den lokalen Schutzverordnungen oder Polizeireglementen.
Die Grenze zwischen bewilligungsfreiem Erholungsschlaf und Übernachten mit „Campingverhalten“ (Herausstellen von Campingtischen, Gaskocher etc.) ist fliessend. Das bloss einmalige Übernächtigen im eigenen PW oder Bus oder im Schlafsack unter freiem Himmel würden Behörden – auch Strafbehörden – wohl kaum als campieren qualifizieren können. Solange Übernachtende keine Hilfsmittel ausserhalb des Fahrzeugs einsetzen, die auf „Campingverhalten“ hindeuten, kann auch mehrtägiges Schlafen nicht unter das Campingverbot fallen. Wohnmobilland-Schweiz weist darauf hin, dass das Übernachten zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" auch gesamtschweizerisch in der Strassenverkehrsordnung nicht erwähnt werde! Zu den Campingregeln empfiehlt der TCS: „Erkundigen Sie sich immer vor Ort direkt bei der Gemeindeverwaltung oder im Tourismusbüro, wenn Sie nicht einen privaten Grundeigentümer um Erlaubnis fragen wollen.“
 
Nun hilft dieser Ratschlag nicht wirklich weiter, wenn sie erst nach den Büroöffnungszeiten in einer Gemeinde ankommen. Deshalb die folgenden Leitplanken: Campieren Sie nie in einem geschützten Moorgebiet, in einem Jagdbanngebiet, in einer Naturschutzzone oder in Gebieten mit Betretungsverbot. Hier ist campen generell verboten. Bei unklarer oder ungeklärter Rechtslage sollten Spätankommende für ihren Schlaf im PW einen diskreten Ort oder öffentlichen Parkplatz für die eine Nacht auswählen und den Ort auch sauber wieder verlassen. Denn in den lokalen Polizeiverordnungen gibt es oft nicht nur ein Camping-, sondern auch ein Littering-Verbot. Wer dagegen verstösst, kann deswegen ebenfalls gebüsst werden.
 
von MLaw et lic.oec. Nathalie Glaus, publiziert im Sarganserländer und in der Linth-Zeitung

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