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Fortpflanzungsmedizin: Was ist erlaubt?

Wegen Unfruchtbarkeit oder schwerer Erbkrankheit erfüllen sich in der Schweiz jährlich rund 6’600 Paare mit medizinischer Hilfe den Kinderwunsch. Seit 2001 ist das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Kraft. Fortpflanzungsmedizin bedeutet insbesondere die Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne Geschlechtsverkehr. Die Fortpflanzungsmedizin wirft ethische, rechtliche und soziale Fragen auf.

Gestützt auf das  Fortpflanzungsmedizingesetz erfolgt ein Monitoring, d.h. es wird erfasst, wie viele Kinder mittels medizinisch unterstützter Fortpflanzung zur Welt kommen. Damit soll unter anderem die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft werden.

Ein Fortpflanzungsverfahren darf nur angewendet werden, wenn damit die Unfruchtbarkeit eines Paares überwunden werden soll und andere Behandlungsmethoden versagt haben oder aussichtslos sind. Weiter darf es angewendet werden, wenn die Gefahr, eine schwere Krankheit auf die Nachkommen zu übertragen, nicht anders abgewendet werden kann.

Erlaubt ist die Verwendung gespendeter, namentlich identifizierter Samenzellen. Anonyme Samenspende ist verboten. Die Eizellen- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind ebenfalls verboten. Auch die Spende einer weiblichen Keimzelle zur Verwirklichung eines Kinderwunsches ist nicht erlaubt. Gespendete Samenzellen dürfen nur bei Ehepaaren verwendet werden. Nicht erlaubt ist in der Schweiz die Samenspende ausserhalb der Ehe. Also insbesondere Paare ohne gesetzliche Bindung oder gleichgeschlechtliche männliche Paare müssen sich ins Ausland begeben, um ihren Kinderwunsch mittels Eizellenspende oder Leihmutterschaft zu erfüllen. Dies zeigen Daten zur transnationalen reproduktiven Mobilität (Fortpflanzungstourismus). Es liegt die Frage im Raum, ob das FMedG noch den gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen entspricht.

Auf politischer Ebene wird deshalb die aktuelle Rechtslage überprüft. Mit 22 Ja- zu 20 Nein-Stimmen stimmte der Ständerat schon 2022 einer Motion zu, mit der die Eizellenspende in der Schweiz legalisiert und der Fortpflanzungstourismus von verheirateten Paaren mit Kinderwunsch eingedämmt werden soll. Zuvor hatte schon der Nationalrat die Motion mit deutlicher Mehrheit angenommen. Das BAG erarbeitet derzeit einen Vorentwurf zur Umsetzung dieser Motion.

Weiterhin verboten ist in der Schweiz die Leihmutterschaft. Schweizer Paare engagieren deshalb oft eine Leihmutter aus dem Ausland.

 

Von Rechtsanwältin MLaw Véronique Dumoulin, publiziert in der Linth Zeitung und im Sarganserländer


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