Mein Mann und ich engagieren ab und zu einen Babysitter für unsere zwei Kinder. Sind wir verpflichtet, diesen bei der AHV anzumelden und Beiträge zu entrichten? Was muss ich sonst noch beachten?
(A.M. aus Schmerikon)
Ich arbeite auf Abruf als Aushilfe in einem Büro. Habe ich Anspruch auf Lohn im Krankheitsfall?
V.S. Schübelbach
Im November 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass vom Arbeitgeber bezahlte Gelder für die Kinderbetreuung in einer Tagesstätte der AHV-Beitragspflicht unterliegen. Es handle sich bei solchen Leistungen – so das Bundesgericht entgegen der vorinstanzlichen Meinung des kantonalen Sozialversicherungsgerichts – nicht um beitragsbefreite Familienzulagen.
Im Jahr 2021 bezogen rund 345'000 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistung (EL). Diese zusätzliche, sozialstaatliche Unterstützung wird an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen aus AHV/IV und Pensionskassenrente die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Im Zuge der 2021 in Kraft getretenen Gesetzgebung hat sich die Situation für EL-Bezüger und deren Erben verschärft. Neu müssen rechtmässig bezogene EL aus dem Nachlass zurückbezahlt werden. Dies betrifft den gesamten Nettonachlass über CHF 40'000.-.
Lässt uns das wärmere Wetter wieder vermehrt durch das Unterholz, hohe Gras und entlang von Wald- und Wegrändern streifen, sind auch Zecken nicht weit. Bei vorbeistreifenden Menschen und Tieren suchen sie sich eine geeignete Stelle, um sich festzusetzen, die Haut zu ritzen und dann mit einem gezielten Stich ans Blut zu gelangen. Gilt ein solcher Zeckenbiss (der genau genommen ein Stich und kein Biss ist) als Unfall? Was muss ich beachten, damit die Versicherung bei einer dadurch ausgelösten Krankheit Leistungen erbringt?
Die Zahl der Berufsunfälle hat von 2021 auf 2022 markant zugenommen. Blieben die Zahlen in den Vorjahren im Bereich von 275‘000 relativ stabil, stiegen sie innert einem Jahr um fast sechs Prozent auf 293’132. Einzelne Schicksale werden jeweils durch die veröffentlichten Bundesgerichtsentscheide publik. Hier eine Kostprobe, die zeigt, dass der Teufel oft im Detail steckt.
Ob beim Sport, im Alltag oder in der Freizeit – Unfälle passieren schneller als man denkt. In der Schweiz über eine Million jährlich. Doch was viele nicht wissen: Nicht jedes Missgeschick, das wir im Alltag als „Unfall“ bezeichnen würden, wird juristisch auch als solcher anerkannt. In der Schweiz ist die Grenze zwischen Unfall und Krankheit oft überraschend schnell und dennoch hat die Unterscheidung erhebliche finanzielle Folgen. Dieser Artikel erklärt, wann die Unfallversicherung greift und wann stattdessen die Krankenkasse einspringt – und zeigt anhand von Beispielen, welche Fragen sich in der Praxis stellen.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Datenschutzerkärung