Lässt uns das wärmere Wetter wieder vermehrt durch das Unterholz, hohe Gras und entlang von Wald- und Wegrändern streifen, sind auch Zecken nicht weit. Bei vorbeistreifenden Menschen und Tieren suchen sie sich eine geeignete Stelle, um sich festzusetzen, die Haut zu ritzen und dann mit einem gezielten Stich ans Blut zu gelangen. Gilt ein solcher Zeckenbiss (der genau genommen ein Stich und kein Biss ist) als Unfall? Was muss ich beachten, damit die Versicherung bei einer dadurch ausgelösten Krankheit Leistungen erbringt?
Die gesetzliche Umschreibung des Unfalls lautet wie folgt: Ein Unfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Ein Zeckenstich gilt deshalb versicherungstechnisch als Unfall.
Relevant wird diese Einstufung als Unfall, sobald ein Zeckenstich nicht mehr problemlos verläuft. Denn Zecken saugen sich nicht nur liebend gerne mit Blut voll, sie können dabei auch Krankheiten übertragen. Zu diesen Krankheiten zählen insbesondere die Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), wobei Letztere gar zu einer Hirnhautentzündung führen kann. In den vergangenen Jahren haben sich solche Übertragungsfälle und daraus folgende ärztliche Behandlungen gehäuft.
Problematisch ist, dass bei der Entdeckung eines Zeckenstichs regelmässig nicht absehbar ist, wie sich dieser ent
wickelt und mit welchen Folgen zu rechnen ist. Erleidet man später schlimmstenfalls eine Hirnhautentzündung, lässt sich oftmals nicht mehr eindeutig belegen, dass diese vom Zeckenstich herrührt. Aus diesem Grund würde die Unfallversicherung die damit zusammenhängenden Behandlungskosten nicht übernehmen. An ihre Stelle tritt zwar die Krankenversicherung, dem Patienten verbleibt dann jedoch nicht nur die Franchise, sondern auch der Selbstbehalt. Aufgrund der Beweisproblematik empfiehlt es sich deshalb, jeden entdeckten Zeckenstich sogleich fotografisch festzuhalten. Zudem sollte, sobald sich Symptome zeigen und ärztliche Behandlung aufgesucht wird, schnellstmöglich eine Unfallmeldung an die Unfallversicherung ergehen. Die fotografische Dokumentation des Zeckenstichs kann der Unfallversicherung nun als Beweis für den Zeckenstich vorgebracht werden.
Prävention ist also auch in rechtlicher und nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht ein guter Ratgeber.
Das Glaus & Partner Rechtsanwälte-Team wünscht Ihnen einen sonnigen Spätsommer. Und denken Sie nebst dem Zeckenschutz auch an Ihre Fotokamera.
Von MLaw Severin Gabathuler, publiziert im Sarganserländer und in der Linth Zeitung