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Keine Betreuungsentschädigung während Mutterschaftsentschädigung

Die Schweizer Sozialversicherungen bieten eine Vielzahl von Leistungen, um Eltern in besonderen Lebenslagen zu unterstützen. Zu diesen zählen die Mutterschaftsentschädigung, die nach der Geburt eines Kindes greift, und die Betreuungsentschädigung, die gewährt wird, wenn ein Kind aufgrund von Krankheit oder Unfall intensiv betreut werden muss. Doch was passiert, wenn beide Ansprüche gleichzeitig auftreten – etwa, wenn ein Elternteil Mutterschaftsentschädigung bezieht und das Neugeborene schwer krank ist?

Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil (9C_596/2023) entschieden, dass der Bezug von Mutterschaftsentschädigung den gleichzeitigen Anspruch des anderen Elternteils auf Betreuungsentschädigung für dasselbe Kind grundsätzlich ausschliesst. Im konkreten Fall hatte der Vater eines schwer erkrankten Neugeborenen eine Betreuungsentschädigung beantragt, während die Mutter Mutterschaftsentschädigung erhielt. Die Ausgleichskasse lehnte den Antrag ab, und das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung. Es stellte klar, dass die Mutterschaftsentschädigung für dieselbe Betreuungssituation Vorrang hat und keine parallelen Ansprüche für beide Elternteile möglich sind.

Dies bedeutet, dass der Vater nun warten muss, bis der Mutterschaftsurlaub seiner Partnerin zu Ende ist, bis er Betreuungsentschädigung beziehen kann. Was für viele - unter anderem auch für die Vorinstanz – eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung des Kindsvaters darstellt, begründet das Bundesgericht damit, dass der Wortlaut und Sinn der Bestimmung klar ist und eine verfassungskonforme Auslegung ihre Grenzen dort findet.

BGer 9C_596/2023, Urteil vom 30. August 2024


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