Wem gehören die Daten? (Workshop März 2001)
(Zusammenfassung des Referats vor dem Verband der Schweizer Druckindustrie)
Neues für Agenturen zum Jahreswechsel
Auf 1. Januar 2001 werden die elektronischen Speichermedien (auch das E-Mail) rechtlich aufgewertet. Vorbei ist die Vorzugsstellung des Papiers und der Mikrofilme. Neues gibt es auch im BVG-Bereich (siehe Kasten).
Agentur als "Hilfsperson" des Werbeauftraggebers
Haftung kann im Volksmund zweierlei bedeuten: Einstehen-müssen aus Vertrag oder ausservertragliche Haftung. Vertraglich gleicht die Haftung der Agenturen in Vielem der Haftung des Architekten oder Ingenieurs.
Agenturen haften immer für Sorgfalt
Die BSW/ASW-Grundsätze enthalten keine Klausel zur Haftung. Deshalb wollen einzelne Agenturen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Haftung beschränken. Völlig kann die Haftung allerdings nicht wegbedungen werden.
Wörtlich abgekupfert: Wer kann klagen?
Kaum zu glauben: Wortwörtlich kupferte ein Berner Oberländer Hotel den Prospekt eines Leading-Hotels ab. Weil sich das Leading-Hotel die vollen Urheberrechte übertragen liess, konnte es im eigenen Namen klagen.
Vom letzten und vom versteckten Wort
"Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass.." So und auf anderen Schleichwegen sollen Vertragspartner gebunden werden. Dass dies nicht in jedem Fall statthaft ist, zeigt die 3. Folge der "persönlich"-Serie zum Werbevertragsrecht.
Keine Enthaftung in BSW-Grundsätze
Die Haftungsfallstricke für Werbetreibende werden engmaschiger. Verantwortlich dafür ist das Bundesgericht. In den Arbeitsgrundsätzen von BSW und ASW fehlt indes noch immer eine Beschränkung der Haftung.
Aspekte der Kommunikation
Schriftliches fördert die Kommunikation - Verhandeln, Abmahnen, Rügen.
Von Dr.iur. Bruno Glaus
Die Diskussion der Schuldfrage in der Scheidungsmediation Von lic.phil. I Marlies Glaus
Schriftliches fördert die Kommunikation – verhandeln, abmahnen, rügen.
Kostenloses Offerieren hat seine Grenzen
Abtasten und Verhandeln — wenn möglich kostenlos.
Nach dieser Devise holen einzelne Unternehmen Agentur-Offerten im Multipack ein. Und klauen aus allem die besten Ideen. Dass Offerieren und Präsentieren Kostenfolgen nach sich ziehen können, zeigt Teil 2 der "persönlich"-Serie zum Werbevertragsrecht.
Die Tücken des Werbevertrags
Klare schriftliche Abmachungen sind - auch in der PR- und Werbebranche — eher die Ausnahme als die Regel. Man baut auf Vertrauen. Dass schriftliche Abmachungen Freundschaften erhalten könnten, zeigt sich erst im Konflikt. "persönlich" zeigt in einer mehrteiligen Serie Lösungsansätze auf. (Teil 1: Elemente des Werbevertrags).