Wenn ein Kreisverkehr zur Streitfrage wird
Eine Grundeigentümerin investierte in ein Infrastrukturprojekt – konkret in einen geplanten Kreisverkehr, der ihre Parzelle besser erschliessen soll. Im Gegenzug vereinbarten die Parteien im März 2015, dass die Gemeinde den Betrag zurückzahlen muss, sofern der Bau nicht innerhalb von fünf Jahren beginnt. Klingt klar – bis die Realität dazwischenkommt. Ein Entscheid des Bundesgerichts (4A_267/2025) zeigt, wie klar formulierte Verträge an ihre Grenzen stossen können, wenn aussergewöhnliche Umstände eintreten.