Wenn das Gesetz stärker ist als die Weisung des Auftraggebers
Wer sein Vermögen bei einem Finanzinstitut hinterlegt, geht meist davon aus, es jederzeit zurückverlangen zu können. Doch was gilt, wenn plötzlich Sanktionen ins Spiel kommen und unklar wird, wer tatsächlich die Kontrolle über die Vermögenswerte ausübt? Mit genau dieser Frage hatte sich das Bundesgericht im Urteil 4A_535/2025 vom 28. April 2026 zu befassen.