Keine Enthaftung in BSW-Grundsätze
Die Haftungsfallstricke für Werbetreibende werden engmaschiger. Verantwortlich dafür ist das Bundesgericht. In den Arbeitsgrundsätzen von BSW und ASW fehlt indes noch immer eine Beschränkung der Haftung.
Die Haftungsfallstricke für Werbetreibende werden engmaschiger. Verantwortlich dafür ist das Bundesgericht. In den Arbeitsgrundsätzen von BSW und ASW fehlt indes noch immer eine Beschränkung der Haftung.
1. Ausganglage
Anfangs des dritten Jahrtausend ist vom „Zeitalter des pervasive computing“ die Rede. Im März 2004 hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine umfassende Bestandesaufnahme veröffentlicht[1]. Mit „pervasive computing“ umschreibt die Wissenschaft[2]“den Umstand, dass Computertechnik in immer mehr Gegenstände und Bereiche eindringt. Dadurch wird kaum etwas vergessen und das Gespeicherte kann mit Suchmaschinen wieder gefunden werden. IT-Professor Friedemann Mattern erinnert daran, dass auch bei der Verjährung die „Gnade der Zeit“ eine Rolle spiele[3], und meint, Vergessen habe auch mit Verzeihen zu tun.
Schriftliches fördert die Kommunikation - Verhandeln, Abmahnen, Rügen.
Von Dr.iur. Bruno Glaus
Die Diskussion der Schuldfrage in der Scheidungsmediation Von lic.phil. I Marlies Glaus
Schriftliches fördert die Kommunikation – verhandeln, abmahnen, rügen.
Abtasten und Verhandeln — wenn möglich kostenlos.
Nach dieser Devise holen einzelne Unternehmen Agentur-Offerten im Multipack ein. Und klauen aus allem die besten Ideen. Dass Offerieren und Präsentieren Kostenfolgen nach sich ziehen können, zeigt Teil 2 der "persönlich"-Serie zum Werbevertragsrecht.
Klare schriftliche Abmachungen sind - auch in der PR- und Werbebranche — eher die Ausnahme als die Regel. Man baut auf Vertrauen. Dass schriftliche Abmachungen Freundschaften erhalten könnten, zeigt sich erst im Konflikt. "persönlich" zeigt in einer mehrteiligen Serie Lösungsansätze auf. (Teil 1: Elemente des Werbevertrags).
Beide, eine "Nike"-Kosmetiklinie und die Glarner Bugatti AG, haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Gerichte schützten den "Werbewert" der berühmten Namensvetter. Dies zeigt Teil 8 der "persönlich"-Serie von Gerichtsurteilen im Werbebereich.
Banale Formen und Grundfarben sind nicht schutzfähig. Es handelt sich um sogenanntes "Gemeingut", das rechtlich nicht monopolisiert werden kann. Erst jüngst wurde dies bestätigt von der Eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum (Teil 7 der "persönlich"-Serie).
Wer Gestaltungs-Entwürfe in Auftrag gibt, ist frei in der Realisation. Nichtberücksichtigte können keine Urheberrechte geltend machen, wenn eine andere, aber ähnliche Variante realisiert wird. Dies zeigt Gerichtsurteil 6 (publiziert in sic! 1997, 147) aus der "persönlich"-Serie.
DJ Bobo sei die Weiterführung eines Vermarktungsvertrages nicht weiter zumutbar, entschied das Obergericht Luzern. Grund: Zahlungsverzug der Lizenznehmerin, wie Gerichtsurteil 5* der "persönlich" - Serie zeigt.
Was hat die Patientenrechtsbewegung in der Schweiz erreicht? Wo liegen ihre Grenzen? Und: Welche Rolle können Juristinnen und Juristen in Zukunft im Gesundheitswesen wahrnehmen? Als "Patientenrechtler der ersten Stunde" reflektiert der Autor die Entwicklung in den vergangenen zwanzig Jahren und zeigt Chancen für die Zukunft auf.
Auch wenn der Inhalt einer Broschüre oder eines Buches "gemeinfrei" ist, kann die Darstellungsform geschützt sein: urheber- oder wettbewerbsrechtlich. Dies zeigen die Fälle 3 und 4* der Gerichtsurteile, welche "persönlich" monatlich vorstellt.
Eine Werbeagentur muss sich nicht alles klauen lassen: "persönlich" zeigt In einer mehrteiligen Serie auf, wie Werbeagenturen um ihre Rechte kämpften. Fall 1*: Abkupfern eines Mailings mit Folgen.
Fotoagenturen und FotografInnen können sich auf die sogenannte "Lizenzanalogie" berufen, wenn ihre Arbeiten unrechtmässig verwendet werden. Dies zeigt Fall 2* der Serie von Gerichtsurteilen, welche "persönlich" an dieser Stelle monatlich vorstellt.
Über die berufsethischen Pflichten der Journalistinnen und Journalisten und die informationellen Selbstbestimmungsrechte Betroffener
Kurzübersicht für den MAZ-Kurs und Kursunterlage für redaktionsinterne Journalistenausbildung
Vaterschaft
durch Erklärung (Anerkennung) vor dem Zivilstandsamt in der Wohnsitzgemeinde des Kindes. Die Vormundschaftsbehörde regelt den Unterhalt und das Besuchsrecht: Vater und Kind haben ein gegenseitiges Recht auf persönlichen Verkehr. Der Vater bezahlt Unterhaltsbeiträge für die Bedürfnisse und Erziehung des Kindes.
Das Kind erhält den Namen und das Bürgerrecht der Mutter.
Zielsetzung meines Referats ist es, auf die sozialen Funktionen des Rechts hinzuweisen und dabei aufzuzeigen, dass das Recht auch im Gesundheitswesen durchaus nicht nur Einschränkung und Belastung bedeuten könnte, sondern Verhalten in wünschenswerter Weise normativ steuern kann. Voraussetzung ist die Bereitschaft, unsere Mythen in Frage zu stellen, auch die negativen-Gefahren-Mythen (von amerikanischen Verhältnissen usw.).
Der Staat hat dem VERBAND in den vergangenen Jahren nicht Produkteproduktion abgegolten, sondern die Leistungen des VERBANDs im Bereich der Laufbahnberatung in einem viel weiter gefassten Sinn (Marktbeobachtung, Produkteentwicklung, andere besonderen Leistungen und die Bereitstellung von Information und Dokumentation usw.). Der Staat hat die Leistungen in all den Jahren nicht über Verfügungen oder Verträge geleistet, sondern durch informelles Verwaltungshandeln1, welches nicht der Subventionsgesetzgebung unterstellt wurde.
Der Cyber-Space ist kein rechtsfreier Raum. Auch in der Internet-Werbung gelten die Schranken der Rechtsordnung. Es lohnt sich, vor dem Internet-Auftritt einige Kontrollfragen zu stellen. Verbindliche Antworten können allerdings auch Juristen nicht immer geben, weil sich im Cyberspace noch einiges in (rechtlichen) Grauzonen bewegt. Unbestritten ist das Grundsätzliche.
Eine schlecht gestaltete Packung mit juristischem Nachspiel? Der "Persönlich"-Beitrag in der Januar-Nummer hat die PM's hellhörig werden lassen: Der Produktemanager als Anwalt des Konsumenten? Das Produkthaftungsrecht will es so. Zu beachten sind auch die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Es bleibt aber ein Rest von Grauzone.
Der Grasshopper-Club Zürich schiebt der MarkenPiraterie einen Riegel: Wer sich als Raubritter mit Fan-Artikeln bereichern will, muss auch künftig mit gerichtlichen Schritten rechnen. Ins Recht gefasst werden können auch die Sportgeschäfte, welche Piraten-Ware verkaufen.