Jägersmann R. aus G. traute seinen Augen nicht
Eine schlecht gestaltete Packung hatte ein juristisches Nachspiel. Aus einem falschen Lauf verschoss ein Jägersmann die falsche Munition, weil der Gefahrenhinweis nur englisch ("not recommended") und gestalterisch kaum lesbar auf der Stehseite der Packung vermerkt war. Der geschädigte Jäger machte Produktehaftung geltend. Man einigte sich auf einen neuen Drilling als Ersatz für die geborstene Waffe.
Inspiration ja, Schmarotzertum nein!
Nicht nur Muster, Modelle und Marken sind geschützt, auch Werbekampagnen dürfen nicht beliebig nachgeahmt werden. Werber, die sich schmarotzerisch an den Werbeauftritt eines Konkurrenten anlehnen, handeln unlauter im Sinne des UWG (Teil 2 der "Persönlich-Serie).
Rechtliche Beurteilung von Rabattierungsvarianten
Auszug aus Gutachten
Datenschutz und Internetkontrolle
Zur Überwachung unerwünschter "Surftouren" hat Odilo Guntern, Eidg. Datenschutzbeauftragter, folgendes festgehalten:
Streit um Foto-Negative: Ein Sieg für die Fotografen!
Fotonegative gehören dem freischaffenden Fotografen, wenn nichts vereinbart wurde. Dazu liegt seit vielen Jahren erstmals wieder ein Urteil vor. In einem 2. Teil wird "Persönlich" aufzeigen, wie die Rechtslage im Arbeitsverhältnis ist.