Agenturhaftung: Rügepflicht mit Fristen
Auch in der Werbebranche werden Mängelrügen häufig zur Abwehr einer gestellten Rechnung vorgebracht. Zu spät - denn Mängelrechte verwirken, wenn nicht rechtzeitig gerügt wird. Rechtzeitig heisst sofort (Teil 1 einer "persönlich"-Serie zur Mängelhaftung der Agenturen.
Scheiden tut weh — auch in der Agenturbranche.
Auch in der Kommunikationsbranche geraten sich ehemals Verbündete gelegentlich in die Haare. Eine(r) scheidet aus, der andere fühlt sich "geprellt", "ausgebeutet", "geschädigt". Man streitet sich, in welchem Umfang die neue Konkurrenz zulässig ist. "persönlich" gibt nachfolgend eine Übersicht.
Neues für Agenturen zum Jahreswechsel
Auf 1. Januar 2001 werden die elektronischen Speichermedien (auch das E-Mail) rechtlich aufgewertet. Vorbei ist die Vorzugsstellung des Papiers und der Mikrofilme. Neues gibt es auch im BVG-Bereich (siehe Kasten).
Überstundenentscheid löste Panik aus (Persönlich November 2000)
Nach dem jüngsten Überzeit-Entscheid des Bundesgerichts blickten Agenturinhaber konsterniert nach Lausanne. "Das darf doch nicht wahr sein", klagen die Agenturinhaber, weil in den Medien von drohenden Millionenklagen die Rede war.
Agentur als "Hilfsperson" des Werbeauftraggebers
Haftung kann im Volksmund zweierlei bedeuten: Einstehen-müssen aus Vertrag oder ausservertragliche Haftung. Vertraglich gleicht die Haftung der Agenturen in Vielem der Haftung des Architekten oder Ingenieurs.
Corporate Publishing ist nicht gleich Werbung
Der Deutsche Bundesgerichtshof schlug für Corporate Publishing eine Bresche: Kundenzeitschriften und Broschüren können durchaus redaktionellen Charakter haben. Sie profitieren dann vom Vorrang des Publikationsinteresses. Prominente haben das Nachsehen.
Agenturen haften immer für Sorgfalt
Die BSW/ASW-Grundsätze enthalten keine Klausel zur Haftung. Deshalb wollen einzelne Agenturen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Haftung beschränken. Völlig kann die Haftung allerdings nicht wegbedungen werden.
«Das Recht der kommerziellen Kommunikation»
Pressetext zur Neuerscheinung
«Das Recht der kommerziellen Kommunikation» zeigt Freiräume und «Gefahrenzonen» der Unternehmenskommunikation anhand von aktuellen Illustrationen und Textbeispielen auf. Schwerpunkte bilden der Persönlichkeitsschutz, das Urheberrecht, der Schutz des lauteren Wettbewerbs sowie das Vertrags- und das Haftungsrecht.
Der Schwarze Peter und die Agenturen
Werbe- und PR-Agenturen haften für "rechtmässige" Ware. Und sie haften Dritten gegenüber solidarisch mit dem Werbeauftraggeber.
Gesagt ist gesagt – eine Regel mit Vorbehalten
Ein Interview kann nicht beliebig widerrufen werden. Zulässig sind nur sprachkosmetische Änderungen und der Widerruf von verletzenden oder unwahren Äusserungen. Ausnahmen gelten nur bei besonderen Vereinbarungen.
"Wir wollen kein Blut sehen"
75 Jahre Verband Schweizer Werbewirtschaft (SW), 30 Jahre Lauterkeitskommission — die Schweizer Werbewirtschaft hat Grund zum Feiern. Zum Anlass der Jubiläen sprach Bruno Glaus mit einem der Jubilare: Der Jurist Hanspeter Marti ist ebenfalls seit 30 Jahren Sekretär und Geschäftsführer der Lauterkeitskommission.
Urheberrecht: "Tummelfeld für Ermessen"
Wer geistig schöpferisch für andere tätig ist, sollte auch die Nutzungsrechte regeln. Wo keine Absprachen vorliegen, gilt nach Gesetz der Grundsatz: Im Zweifelsfall nur beschränkte Rechtsübertragung.
Wiedergutmachung durch Genugtuung
Steigende Tendenz bei den Genugtuungssummen wegen Medienverfehlungen. Jüngst musste eine fünfstellige Summe bezahlt werden. Amerikanische Verhältnisse herrschen dennoch nicht.
Urheberpersönlichkeitsrecht und Urheberverwertungsrechte
Fotografen, Texter und Designer haben unverzichtbare Rechte an ihren Schöpfungen, sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechte. Diese werden von den Verwertungsrechten unterschieden.
Wörtlich abgekupfert: Wer kann klagen?
Kaum zu glauben: Wortwörtlich kupferte ein Berner Oberländer Hotel den Prospekt eines Leading-Hotels ab. Weil sich das Leading-Hotel die vollen Urheberrechte übertragen liess, konnte es im eigenen Namen klagen.
Unternehmer und Pressesprecher sind nicht rechtlos
Das Recht am eigenen Wort schützt schriftliche und mündliche Äusserungen - die Spielregeln eines guten Interviews können ausgehandelt werden. Zitate sind auch gegen Kontextentstellungen geschützt.
In einem Leserbrief an den "Tages-Anzeiger" klagte der der frühere Kabarettist Emil Steinberger, man könne heute ein Inteview geben, "und der Journalist hat nachher die völlige Freiheit, die Sätze rauszunehmen, die ihm nicht ins Konzept passen, ob dies ein falsches Bild gibt oder nicht. Da sind wir auf unserer Seite völlig machtlos...".
Eingeschränkte Informationsfreiheit bei Ausländerthemen?
Kritische Anmerkungen zur Spruchpraxis des Presserates bei Berichterstattung über Ausländer
Kriminal- und Gerichtsberichte seien durchsetzt mit rassistischen Vorurteilen, hatte der Presserat vor einigen Jahren festgestellt. Unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten Roger Blum hatte das Aufsichtsorgan empfohlen, auf die Nationalitätennennung zu verzichten. Das damalige Präsidium hatte die „Stellungnahme zum Rassismus in der Kriminalberichterstattung“ selber veranlasst und mit wissenschaftlichen Zeitungsvergleichen untermauert. Der Presserat berief sich auf das Diskriminierungsverbot in Ziffer 8 des Pflichten-Kodex der Journalistinnen und Journalisten. Nationale Zugehörigkeit und Geschlecht sowie andere höchstpersönliche Eigenschaften durften danach in Kriminal- und Gerichtsberichten nur angemerkt werden, „sofern sie für das Verständnis unerlässlich sind“.
Der Schutz der Angehörigen und die Medien
Wenn das Schweizer Fernsehen Bilder von verhafteten Basler Fussballfans ausstrahlt, wenn eine Illustrierte Porträts von vermissten Tsunami-Opfern publiziert, wenn identifizierbar über pädophile Lehrer berichtet wird oder das Bild eines Unfallwagens zu Werbezwecken hinhalten muss - immer sind Angehörige der Direktbetroffenen mitbetroffen. Auch die namentliche Berichterstattung über die Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft belastet Angehörige oftmals schwer. Selbst die Bilder eines einsam auf dem Meer vor Halifax dahintreibenden Pullovers können von nächsten Angehörigen äusserst schmerzhaft empfunden werden.
Vom letzten und vom versteckten Wort
"Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass.." So und auf anderen Schleichwegen sollen Vertragspartner gebunden werden. Dass dies nicht in jedem Fall statthaft ist, zeigt die 3. Folge der "persönlich"-Serie zum Werbevertragsrecht.
Keine Enthaftung in BSW-Grundsätze
Die Haftungsfallstricke für Werbetreibende werden engmaschiger. Verantwortlich dafür ist das Bundesgericht. In den Arbeitsgrundsätzen von BSW und ASW fehlt indes noch immer eine Beschränkung der Haftung.