Wann werden Darlehen nahestehender Personen im Konkurs nachrangig behandelt?
Darlehen nahestehender Gläubiger (z.B. Aktionäre und Verwaltungsräte) an Gesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten können als problematisch angesehen werden. Dies, weil sie der Gesellschaft ermöglichen, weiterhin am Wirtschaftsleben teilzunehmen, ohne dass eine wirkliche Sanierung erfolgt. Andere Gläubiger können dadurch zu Schaden kommen. Mit seinem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 31. März 2025 (5A_440/2024) bringt das Bundesgericht Klarheit in eine bisher strittige Frage der Konkursordnung: Unter welchen Voraussetzungen muss ein Darlehen nahestehender Personen als nachrangig behandelt werden – also als im Konkurs schlechter gestellt als gewöhnliche Gläubigerforderungen?

