Was zählt zum Nachlass? Bundesgericht konkretisiert die Rückforderung von Er-gänzungsleistungen
Im aktuellen Entscheid 8C_669/2023 hat sich das Bundesgericht mit der Rückerstattung rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen (EL) nach dem Tod einer EL-Bezügerin auseinandergesetzt. Gemäss Art. 16a Abs. 1 ELG müssen rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen nach dem Tod der bezugsberechtigten Person grundsätzlich aus dem Nachlass zurückerstattet werden, allerdings nur insoweit, als diese den gesetzlichen Freibetrag von CHF 40'000.- übersteigen. Umso bedeutender ist die Frage, wie hoch das massgebliche Nachlassvermögen tatsächlich ist und welche Schulden in dessen Berechnung einfliessen dürfen.
