Mit einem Zahlungsbefehl über rund CHF 70 Mio. sah sich der Kanton Basel-Landschaft Anfang Dezember 2021 konfrontiert. Bemerkenswert ist dabei nicht nur der hohe Betrag, welcher in Betreibung gesetzt worden ist, sondern auch der gelassene Umgang des Kantons mit dem Zahlungsbefehl. Er reichte zwar fristgerecht einen Rechtsvorschlag ein, allerdings tat er dies per E-Mail. Dies ist durchaus zulässig, stellt aber ein beträchtliches Risiko dar, wie der jüngst zu diesem Fall ergangene Bundesgerichtsentscheid aufzeigt.
Ein Gerichtsprozess kann teuer sein und nicht jeder hat die finanziellen Mittel, um seine Rechte durchzusetzen. Genau hier kommt die unentgeltliche Rechtspflege (UR) ins Spiel. Doch was genau ist die UR im Zivilprozess und wann kann man diese in Anspruch nehmen?
Kann ein per Einschreiben versandter Brief nicht zugestellt werden, liegt er während 7 Tagen zur Abholung bei der Poststelle bereit. Verstreicht diese Frist ungenutzt, geht der Brief – selbstverständlich ungeöffnet – zurück an den Absender. Für diesen stellt sich nun die Frage, ob er den Brief öffnen soll oder nicht.
Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 1C_713/2024 hatte das Bundesgericht eine Frage im öffentlichen Verfahrensrecht zu beurteilen: Wann beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen, wenn eine Verfügung sowohl direkt der Partei als auch deren Rechtsvertretung zugestellt wird – und die Partei den Brief zuerst öffnet?
«Der Beweis» - für viele zwar ein gängiger Begriff im Alltag, seine Bedeutung für einen Rechtspraktiker wird von aussen jedoch oft unterschätzt. Denn auch wenn eine Tatsache noch wahr ist, vor Gericht nützt sie erst dann etwas, wenn sie auch bewiesen werden kann.
Mein Nachbar schikaniert mich seit Monaten. Nun hat er mich sogar betrieben. Habe ich jetzt einen Eintrag im Betreibungsregister? Was kann ich tun? R.T. aus Lachen.
Wird im zivilrechtlichen Streitfall juristischer Ernst gemacht, landet man in der Regel nicht sofort vor Gericht. Stattdessen geht es in den meisten Fällen von Gesetzes wegen (und nicht etwa freiwillig) zunächst vor die Schlichtungsbehörde. Ziel des Schlichtungsverfahren ist es, die Parteien zu versöhnen oder zumindest eine einvernehmliche Regelung zu finden. Damit sollen ein Gerichtsverfahren und damit verbundene hohe Kosten vermieden werden.