Eine verheiratete Frau erleidet bei einem Skiunfall einen schlimmen Aufprall. Nach monatelangem Spitalaufenthalt im Koma steht fest: Sie bleibt urteilsunfähig. Sie kann ihre Entscheide nicht mehr selber treffen.
Meine Freundin muss sich bald einer schweren Operation unterziehen. Ich habe gehört, dass man in diesem Fall ein „Patiententestament“ machen sollte. Wozu?
Man denkt nicht gerne darüber nach, aber Unfälle, Krankheiten und der Tod gehören zu unserem Alltag dazu. Das Leben hält viel Unerwartetes bereit und es kann vorkommen, dass man von heute auf morgen nicht mehr in der Lage ist, über das eigene Leben zu entscheiden.
Man kann es nicht genug wiederholen: Es lohnt sich für den Fall einer Handlungsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag zu errichten – handschriftlich oder öffentlich beurkundet bei einem Notar. Wer keinen Vorsorgeauftrag erstellt, kann unter Beistandschaft gestellt werden. Dies ist ein staatlicher Eingriff, der weit über den Vorsorgeauftrag hinausgeht.
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_624/2024 vom 27.08.2025 hat das Bundesgericht betont, wie stark das Selbstbestimmungsrecht bei Vorsorgeaufträgen zu schützen ist. Die betroffene Frau hatte in ihrem Vorsorgeauftrag von 2017 ihren Ehemann und bei dessen Vorversterben, zwei ihrer drei Söhne als Vorsorgebeauftragte eingesetzt. Nach dem Tod des Ehemannes und der Urteilsunfähigkeit der Frau, stellte sich die Frage, ob der nächste eingesetzte Sohn als Vorsorgebeauftragter trotz familiärem Konflikt geeignet ist.
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