Gewinnherausgabe bei Urheberrechtsverletzung
Wer fremde Inhalte übernimmt und damit Geld verdient, soll diesen Vorteil nicht behalten dürfen. Doch wie viel Gewinn ist bei einer Urheberrechtsverletzung tatsächlich herauszugeben? Mit dieser Frage befasste sich das Bundesgericht in einem aktuellen Entscheid (4A_274/2025) – und schärfte die Praxis zur Gewinnherausgabe nach Art. 62 Abs. 2 URG.