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IFPI Schweiz – die Landesgruppe der Ton- und Videoträgerproduzenten in der Schweiz – hat weitere Attacken eingeleitet. Erneut erhielten mehrere Dutzend Tauschbörsen-User Post oder gar Besuch von der Polizei. Die IFPI fordert harte Währung, d.h. Schadenersatz in vierstelliger Höhe. Die Fehlbaren werden notfalls über ein polizeiliches Ermittlungsverfahren überliefert. Der Streit dreht sich um das „Downloaden“ auf Tauschbörsen, das nach Auffassung der IFPI nicht mehr vom Eigenbedarfs-Privileg gedeckt wird.

 

Jetzt geht es den privaten Raubkopierern endgültig an den Kragen. Mit Strafanzeigen gegen Unbekannt hat der Interessenverband der Tonträger-Industrie – die Schweizer Landesgruppe der International Federation of Producers of Phonograms and Videograms (IFPI) - Dutzende von privaten Musikpiraten überführt. Schon im letzten November 2005 ging die IFPI Schweiz in die Offensive, vorerst mit einem Grossversand von sogenannten „Instant Messages“. Diese Nachrichten öffnen sich automatisch am Bildschirm, wenn Internet-User zum Raubkopieren von Musik eine Tauschbörse im Internet aufsuchen.

Mit den „Instant Messages“ werden Raubkopierer direkt angesprochen und über den Schutz des geistigen Eigentums sowie über die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung – Strafen und Schadenersatz – informiert. Die Instant-Messages sind die letzte Warnung: „Wer ohne Zustimmung des Rechteinhabers Musik über das Internet verbreitet, verletzt das Urheberrecht“, schreibt die IFPI. Jetzt ist die IFPI zu den Taten geschritten, hat mit Drohungen ernst gemacht. Im Dutzend wurden zivilrechtliche und in besonders schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Verfahren gegen Raubkopierer eingeleitet. Mittlerweile sind gemäss Pressemitteilungen mehr als 30 Fälle aussergerichtlich geregelt worden. Die Täter mussten der Musikindustrie zwischen 2'500 und 10'000 Franken Schadenersatz bezahlen. Ende 2006 wurden auch Strafverfahren mit Bussen in der Höhe von 400 Franken abgeschlossen.

Eigentlich habe man über die Service-Provider abmahnen und „sanft“ vorgehen wollen, erklärte IFPI-Anwalt Beat Högger auf Anfrage von „persönlich“. Da sich die Provider aber aus rechtlichen Gründen geweigert hätten, die Daten der Piraten herauszugegeben, habe die IFPI keine andere Wahl gehabt, als ein Strafverfahren gegen Unbekannt einzuleiten. Dieses Verfahren, geleitet von der Kantonspolizei Zürich, brachte „Täter“ im Dutzend zu Tage.

Anette, 17, in der IFPI-Korrespondenz als „File-Sharing-User AnnetteV@KaZaA“ angesprochen, ist eine der „Täterinnen“. Sie habe keine Ahnung gehabt, dass sie mit dem Tool „upload“ und damit Teil einer Börse werde. Genau darauf kommt es an, Downloaden ginge ja noch, aber Uploaden ist gefährlich. Das zu trennen ist aber oft kaum möglich, das bestätigt auch IFPI-Anwalt Beat Högger: „Wer sich in die Musik-Börsenwelt begibt, begibt sich in eine gefährliche Zone. Hier müssen wir einen Riegel schieben. Von Tauschbörsen ist dringend abzuraten. Die Nutzung ist zwingend illegal, wenn ohne Upload kein Download möglich ist, aber auch dann, wenn nach dem Download automatisch angeboten wird. Aber auch die Legalität des reinen Downloads ist nicht gesichert, wenn er von einer illegalen Quelle stammt. Nur durch das Downloaden kann aus etwas Illegalem nichts Legales werden. Das sollte sich jeder Nutzer vor Augen halten.“

In einem Fall sind mehrere Dutzend „Downloader“ von der Zürcher Polizei überführt worden. Alle haben das folgende Schreiben der IFPI erhalten: „Nachdem nun feststeht, dass das unrechtmässige Kopierangebot von Ihrem Internetzugang aus weltweit bereitgehalten wurde... bieten wir Ihnen ohne jedes Präjudiz an, die Angelegenheit aussergerichtlich zu regeln“. Die Vorschläge sind schwer verdaulich: Unterzeichnung einer Vereinbarung mit einer Schadenersatz-Pauschale von 4500 Franken, 1450 Franken Umtriebsentschädigung („Rechtskosten“) und Übernahme der Kosten der Strafuntersuchung (auf 800 Franken geschätzt).

Hat die IFPI Erfolg mit ihrem Vorgehen? Beat Högger ist zufrieden: „Es gibt Leute, die zahlen den geforderten Betrag unverzüglich, es gibt Leute, die wollen verhandeln, stimmen unserer Rechtsauffassung aber grundsätzlich zu, und es gibt Leute, die wollen es auf einen Prozess ankommen lassen“. Die IFPI gibt sich zuversichtlich. Erste Verurteilungen wegen Internet-Piraterie liegen vor, allerdings haben sie nicht den gleichen Sachverhalt mit den Tauschbörsen zum Gegenstand.

Wieweit die IFPI mit Schadenersatzforderungen im Gerichtsverfahren auch durchdringt ist ungewiss. Nachgewissen werden muss nämlich nicht nur der Schaden, die Widerrechtlichkeit des Verhaltens und der Kausalzusammenhang zwischen Verhalten und Schaden, sondern auch ein Verschulden des Schädigers. Ob all diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt wohl sehr von der Würdigung des Einzelfalles ab. In einem Punkt gibt sich die IFPI immerhin konziliant: „Wir wollen nicht Minderjährige kriminalisieren. Es geht uns bei diesen jungen Leuten um das Problembewusstsein: „Illegale Angebote in Tauschbörsen gefährden die wirtschaftliche und künstlerische Existenz aller am Musikschaffen Beteiligten. Man hat grundsätzlich nur das Recht, die Musik im privaten Rahmen zu hören. Deshalb darf man mit seiner CD eben nicht machen, was man will. Ebensowenig, wie man eine CD einfach kopieren und die Vervielfältigungsstücke verbreiten darf, darf man die Musik einer CD ohne Einwilligung "in das Internet kopieren und dadurch der Öffentlichkeit anbieten“. So erfahren mehr und mehr Leute, dass sie als Tauschbörsen-User nicht anonym sind. Ihr Computer ist identifizierbar, und damit können auf gerichtlichen Antrag auch Ihr Name und Ihre Adresse ermittelt werden.

 

Was ist IFPI
IFPI International mit Sitz in Zürich und Geschäftsstellen in London, Brüssel, Hong Kong, Moskau und Miami, setzt sich seit 1933 für die Interessen der Ton- und Videoträgerbranche ein. IFPI International ist Konsultativorgan bei der UNESCO, bei der OMPI (Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle), bei den EU-Behörden und beim Europarat. IFPI verfolgt insbesondere eine organisierte Bekämpfung der internationalen Tonträger- und Tonbildträgerpiraterie. IFPI hat 46 nationale Gruppen und eine angeschlossene Organisation, die RIAA (Recording Industry Association of America). IFPI Schweiz war in der Kommission zur Erarbeitung des revidierten Urheberrechtes massgeblich vertreten. Hauptstossrichtung der URG-Revision ist ein besserer Urheberschutz im Bereich der neuen Kommunikationstechnologien. Freier Zugang zur Information bedeutet nach den Verlegern und Produzenten nicht Gratiszugang zum urheberrechtlich geschützten Schaffen!

 

von Dr. iur. Bruno Glaus


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