Freizeitlärm mit Folgen
In einem kürzlich ergangenen Urteil (1C_264/2024) beschäftigte sich das Bundesgericht mit dem Thema Lärm einer offenen Schulsportanlage. Hintergrund war die Erweiterung des Schulhauses Loreto in Zug. Ein Nachbar wehrte sich gegen die Baubewilligung, weil er durch die intensivere und ausserschulische Nutzung der Sportanlage (Rasenfeld, Beachvolleyballfeld und Tischtennisplatz) mehr Lärm befürchtete.