Die Fasnacht steht vor der Tür – oder ist vielerorts schon in vollem Gange. Schnitzelbänke, Laternen, Umzüge und Masken gehören zur fünften Jahreszeit. Traditionell wird dabei überspitzt, verspottet und provoziert. An der Fasnacht hat die Satire eine lange kulturelle Tradition. Doch wo endet der närrische Spass und wo beginnt eine unzulässige Verletzung von Persönlichkeitsrechten?
Eine Bade- und Freizeitanlage lässt sich auf einer Tourismus- und Buchungsplattform listen und unterhält dort ein Nutzerkonto. Im Laufe der Zeit kommt es vermehrt zu negativen Bewertungen. Der Betreiber der Freizeitanlage vermutet ein geplantes Vorgehen der Konkurrenz. Er schliesst das Nutzerkonto. Auf der Website der Buchungsplattform sind aber nach wie vor Informationen über die Freizeitanlage abrufbar und insbesondere die Bewertungen sind weiterhin online. Der Betreiber der Freizeitanlage klagt vor dem Handelsgericht und verlangt die Löschung sämtlicher Daten.
Vor dem Kreisgericht See‑Gaster in Uznach ist vor Kurzem ein über 70‑jähriger Anwalt zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wurden unter anderem Veruntreuung und weitere Vermögensdelikte vorgeworfen. Die Berichte darüber sorgten in verschiedenen Regionen für Gesprächsstoff – nicht zuletzt, weil einige Medien weder den Namen noch die Kanzlei des Beschuldigten nannten. Viele fragen sich: Wenn ein Anwalt seine Position missbraucht hat, müsste die Öffentlichkeit nicht wissen, wer er ist?
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Datenschutzerkärung