Kaum eine Website ohne „Disclaimer“. Was sich nur wenige bewusst sind: Diese Erklärungen sind oft wirkungslos. Rechtlich ohne Bedeutung. Jedenfalls kann die Haftung für Betriebsdaten – eigene Inhalte – nicht einfach wegbedungen werden. Das wäre widersprüchliches Verhalten. Und ohnehin wird die Haftungsfreizeichnung nur selten Vertragsbestandteil. Es fehlt an der übereinstimmenden Willensäusserung, allerdings sind solche Klauseln präventive „Duftmarken“.
Haftung kann im Volksmund zweierlei bedeuten: Einstehen-müssen aus Vertrag oder ausservertragliche Haftung. Vertraglich gleicht die Haftung der Agenturen in Vielem der Haftung des Architekten oder Ingenieurs.
Meine Haftpflichtversicherung hat mir jüngst mit einem Schreiben mitgeteilt, dass sie unter Umständen beabsichtigt, bei Verkehrsunfällen Regress zu nehmen. Darf sie dies?
M.B. aus Eschenbach
1. Einleitung
Der Kunsthandel hat sich schon immer zu einem grossen Teil über Auktionshäuser abgespielt, die Auktion ist eine der ältesten Handelsformen überhaupt1. Der Umsatz der drei grössten Auktionshäuser wird auf mehr als fünf Milliarden Dollar pro Jahr geschätzt. Die Handelsform geniesst heute auch in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung eine überdurchschnittlich intensive Publizität, einerseits der erzielten Spitzenpreise wegen, anderseits aber auch wegen zweifelhafter Ware, welche bis-weilen über Auktionen abgesetzt wird.
Mocmoc ist Eigentum der Gemeinde Romanshorn. Darf sie folglich mit ihm machen,
was sie will? Nein. Auch wenn die Ansichten geteilt sind: Mocmoc ist Kunst, und
Kunst ist keine Strassenlampe, die man beliebig versetzen und ersetzen kann. Kunst
ist im Urheberrecht geschützt. Eigentümer von Kunstwerken müssen die Integrität
des Werkes erhalten und dürfen Originalwerke nur mit Vorbehalten zerstören.
Auch im Eventmarketing gilt: Etwas Juristerei fördert die Kommunikation, Schriftlichkeit die Qualität der Arbeit. Der Fettnäpfe sind viele. „Persönlich“ zeigt auf, wie man Ihnen ausweicht. So spart man Geld und Ärger.
Mein 4-jähriger Sohn hat zu seinem Geburtstag ein paar andere Kinder eingeladen, um am Hang hinter unserem Haus zu schlitteln. Leider gab es einen kleinen Unfall, bei dem mein Sohn ein anderes Kind „gerammt“ hat. Nun fordert die Mutter des anderen Kindes Geld für den kaputten Bob-Schlitten. (F. T. aus Amden)
Eine schlecht gestaltete Packung hatte ein juristisches Nachspiel. Aus einem falschen Lauf verschoss ein Jägersmann die falsche Munition, weil der Gefahrenhinweis nur englisch ("not recommended") und gestalterisch kaum lesbar auf der Stehseite der Packung vermerkt war. Der geschädigte Jäger machte Produktehaftung geltend. Man einigte sich auf einen neuen Drilling als Ersatz für die geborstene Waffe.
Eine schlecht gestaltete Packung mit juristischem Nachspiel? Der "Persönlich"-Beitrag in der Januar-Nummer hat die PM's hellhörig werden lassen: Der Produktemanager als Anwalt des Konsumenten? Das Produkthaftungsrecht will es so. Zu beachten sind auch die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Es bleibt aber ein Rest von Grauzone.
Haustiere sind beliebt, seit eh und je. Doch nicht alle haben ihre Liebsten unter Kontrolle. Das zieht bisweilen rechtliche Folgen nach sich. Denn Tierhalter haften ungeachtet eines Verschuldens. Es ist eine „Kausalhaftung“. Das heisst, grundsätzlich haftet der Tierhalter, wenn ein Schaden widerrechtlich und unmittelbar durch sein Tier verursacht wurde. Nicht unbedingt widerrechtlich ist das Zupacken eines Polizeihundes. Zerkratzt zum Beispiel ein Hund während eines Besuchs ein Möbelstück oder den Parkettboden, ist der Halter haftbar, obwohl ihn kein eigenes Verschulden trifft.
Das Bundesamt für Migration (heute: Staatssekretariat für Migration, SEM) hatte im Jahr 2013 einem privaten Unternehmen (Securitas AG) die Erbringung sämtlicher Sicherheitsdienstleistungen, die in Asylunterkünften anfallen, übertragen. 2018 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Mitarbeitern dieses Unternehmens und einem Asylbewerber. Im Anschluss dazu stellte sich die Frage, ob der Staat für den beim Asylbewerber entstandenen Schaden aufkommen muss. Darüber musste letztlich das Bundesgericht entscheiden.
Amerikanische Verhältnisse herrschen zwar noch nicht. Das Haftungsrisiko hat sich aber dennoch verschärft. Sowohl die Risiken als auch die Begierlichkeiten haben zu-genommen. Expo-Data zeigt auf, worauf man achten sollte.
Steigende Tendenz bei den Genugtuungssummen wegen Medienverfehlungen. Jüngst musste eine fünfstellige Summe bezahlt werden. Amerikanische Verhältnisse herrschen dennoch nicht.
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