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Eine schlecht gestaltete Packung mit juristischem Nachspiel? Der "Persönlich"-Beitrag in der Januar-Nummer hat die PM's hellhörig werden lassen: Der Produktemanager als Anwalt des Konsumenten? Das Produkthaftungsrecht will es so. Zu beachten sind auch die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Es bleibt aber ein Rest von Grauzone.

Ob der Glarner Industriebetrieb "Stöckli" Bestandteile für Haushaltsartikel auf den europäischen Markt bringt, ob die Uznacher Apotheke "Streuli" ein neues Präparat lanciert oder der Thuner Munitionshersteller SM (Schweizerische Munitionsunternehmung) für den deutschen Waffenhersteller Blaser eine neue Jagdmunition produziert, sie alle müssen (oder müssten) einen Blick über die Landesgrenzen werfen. "Der Schutz des Verbrauchers erfordert es, dass alle am Produktionsprozess Beteiligten haften, wenn das Endprodukt oder der von ihnen gelieferte Bestandteil oder Grundstoff fehlerhaft war. Aus demselben Grunde hat die Person, die Produkte in die Gemeinschaft einführt, sowie jede Person zu haften, die sich als Hersteller ausgibt, indem sie ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen anbringt", heisst es in den Richtlinien des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Juli 1985 über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Das Europäische Produkthaftungsrecht geht (wie das schweizerische) von folgender Prämisse aus: "Nur bei einer verschuldensunabhängigen Haftung des Herstellers kann das unserem Zeitalter fortschreitender Technisierung eigene Problem einer gerechten Zuweisung der mit der modernen technischen Produktion verbundenen Risiken in sachgerechter Weise gelöst werden" (Erwägungsgrund Nr.2)

Instruktionsfehler = Produktefehler
Dass nicht nur Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zur Produkthaftung führen, sondern auch mangelhafte Präsentation eines Produkts Haftung nach sich ziehen kann, hatte "Persönlich" in der Januar-Nummer aufgezeigt. Markus Hurni, Produkt-Manager der SM Schweizerische Munitionsunternehmung Thun, aufmerksamer "Persönlich"-Leser, bei der Lancierung der neuen SDP-Geschosstechnologie grösstmögliche Sicherheit gewährleisten, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

Was also gehört auf die neue Blaser-Packung mit dem SM-Jagdgeschoss, welche in ganz Europa vertrieben wird? Die Antwort auf diese Frage muss sich an den Marktverhältnissen orientieren.

"Berücksichtigung aller Umstände"
"Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere a) der Darbietung des Produkts, b) des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, c) des Zeitpunkts, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, zu erwarten berechtigt ist", heisst es in Art.6 der erwähnten europäischen Richtlinien.

Welche Sicherheit der Konsument im Einzelfall erwarten darf, ist nicht leicht zu beurteilen. Das Gesetz stellt auf alle Umstände ab. Welche Umstände sind nun aber zu berücksichtigen?

Folgender Grundsatz muss bei der Antwort vorangestellt werden: Was allgemeines Erfahrungswissen ist, muss nicht Inhalt der Produktepräsentation sein. Dass ein Racletteofen unter Strom bei Berührung zu Verbrennungen führt, dass Salben nicht als Brotaufstrich konsumiert werden dürfen und dass das Verschiessen von Munition zu tödlichen Verletzungen führt, das alles braucht der Hersteller nicht auch noch ausdrücklich auf der Packung oder auf dem Produkt zu erwähnen.

Die Checkliste
Folgende Checkliste kann behilflich sein, bei der Beantwortung der Frage, welche Gefahrenhinweise ausdrücklich erwähnt werden müssten:

Welches sind die bestehenden Gefahren, mit welchen Otto-Normalverbraucher nicht unbedingt rechnen muss (z.B. Gesundheitsschäden bei korrektem Gebrauch des Produkts)?

Welche Kundenreklamationen und Rückfragen sind in den letzten Jahren registriert worden?

Wie präsentieren Konkurrenten vergleichbare Produkte?

Gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Herstellungsbereich?

Welche kritischen Medienberichte sind zu diesem Produktesegment in den letzten Jahren publiziert worden (z.B. Gefahr für Kinder, Missbräuche, Gesundheitsschädigungen etc.).

 

Warnhinweise in der Landessprache
Aufgrund dieser Checkliste haben sich die SM-Verantwortlichen für folgende dreisprachige Hinweise entschieden (Siehe Illustration). Beim Vertrieb in anderssprachigen Ländern müssten die Hinweise auf Klebern in der Landessprache aufgeführt sein:

Achtung: Ausserhalb der Reichweite von Kindern und Nichtberechtigten aufbewahren.

Achtung: Nur aus Waffen des entsprechenden Kalibers mit dem vorgeschriebenen Prüfzeichen verschiessen. Um Gesundheitsschäden vorzubeugen nie ungeschützt schiessen!

Man hat hat sich damit in die Kategorie "vorbildlich" eingereiht, zusammen mit einem Konkurrenz-Produkt, welches sinnigerweise Dynamit Nobel heisst!

Grundsätze der Produkthaftung
Die Reihenfolge der nachstehenden Grundsätze richtet sich nach dem Aufbau der Schweizerischen Gesetzgebung):

Allgemeine Haftungsvoraussetzung (Art. 1): Die herstellende Person oder Firma haftet verschuldensunabhängig dafür, wenn ein fehlerhaftes Produkt eine Person tötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt oder zerstört.

Der Hersteller (Art.2): Als Hersteller gilt nicht nur, wer ein Teil- oder Endprodukt herstellt, sondern auch, wer im Rahmen seiner geschäftichen Tätigkeit das Produkt einführt und vertreibt.

Das Produkt (Art.3): Als Produkt gilt jede bewegliche Sache, ausgenommen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Jagderzeugnisse (soweit sie noch keiner Verarbeitung unterzogen wurden).

Der Fehler (Art. 4): Als Fehler gilt, was immer nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände erwarten kann. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, wie ein Produkt dem Publikum präsentiert (dargeboten) wird.

Ausnahmen (Art. 5): Ausnahmen von der Haftung können u.a. dort zur Diskussion stehen, wo Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrsetzung noch gar nicht erkannt werden konnte.

Selbstbehalt (Art.6): Bei blossen Sachschäden gilt ein Selbstbehalt von Fr. 900.- (BRD: DM 1125).

 

von Dr. iur. Bruno Glaus