Wer hinter einer Gesellschaft steht, soll künftig leichter erkennbar sein. Mit dem neuen Transparenzregister schafft die Schweiz mehr Transparenz bei Beteiligungs- und Kontrollverhältnissen. Für viele Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen Abklärungsaufwand.
Am 1. Oktober 2026 tritt das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Ziel der neuen Regelung ist die Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Transparenzregister geschaffen, das den zuständigen Behörden Auskunft darüber gibt, welche natürlichen Personen eine Gesellschaft letztlich kontrollieren. Erfasst werden insbesondere Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften sowie bestimmte ausländische Gesellschaften mit Bezug zur Schweiz. Nicht unterstellt sind unter anderem börsenkotierte Gesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und Gesellschaften in staatlicher Hand.
Doch wer gilt überhaupt als wirtschaftlich berechtigte Person? Entscheidend ist nicht die formelle Beteiligung, sondern die tatsächliche Kontrolle. Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt. Auch mehrere Personen können gemeinsam eine solche Kontrolle ausüben. Dies kann etwa bei Aktionärbindungsverträgen oder familiär abgestimmtem Verhalten der Fall sein. Wer für sich allein keine massgebliche Beteiligung hält, kann deshalb dennoch als wirtschaftlich berechtigte Person gelten. Bei komplexeren Beteiligungsverhältnissen sind auch die zugrunde liegenden Kontrollstrukturen nachzuvollziehen.
Neu gegründete Gesellschaften müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen innerhalb eines Monats nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister dem Transparenzregister melden. Bestehende Gesellschaften müssen ihre Meldung je nach Gesellschaftsform und Revisionsstatus innert drei Monaten bis zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 vornehmen – jedenfalls aber innert eines Monats nach einer Änderung ihres Handelsregistereintrags. Unternehmen sind deshalb gut beraten, ihre Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse zeitnah zu überprüfen und im Transparenzregister zur Eintragung zu bringen. Die Meldung kann elektronisch via EasyGov vorgenommen werden. Vorgängig ist allerdings eine Validierung nötig, welche einige Tage dauert. Wer sich bereits heute darum kümmert, vermeidet später unnötigen Zeitdruck.
Von Rechtsanwalt Severin Gabathuler, publiziert im Sarganserländer, im Werdenberger & Obertoggenburger und in der Linth-Zeitung