Kaum eine Website ohne „Disclaimer“. Was sich nur wenige bewusst sind: Diese Erklärungen sind oft wirkungslos. Rechtlich ohne Bedeutung. Jedenfalls kann die Haftung für Betriebsdaten – eigene Inhalte – nicht einfach wegbedungen werden. Das wäre widersprüchliches Verhalten. Und ohnehin wird die Haftungsfreizeichnung nur selten Vertragsbestandteil. Es fehlt an der übereinstimmenden Willensäusserung, allerdings sind solche Klauseln präventive „Duftmarken“.
Das Bundesgericht hat jüngst einen Entscheid gefällt, der die News-Agenturen und Verlage schmerzen wird. Der Text und Inserate-Klau im Internet ist nämlich keineswegs immer verboten. Persönlich publiziert die wichtigsten Zitate aus dem Entscheid!
Wenn das Schweizer Fernsehen Bilder von verhafteten Basler Fussballfans ausstrahlt, wenn eine Illustrierte Porträts von vermissten Tsunami-Opfern publiziert, wenn identifizierbar über pädophile Lehrer berichtet wird oder das Bild eines Unfallwagens zu Werbezwecken hinhalten muss - immer sind Angehörige der Direktbetroffenen mitbetroffen. Auch die namentliche Berichterstattung über die Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft belastet Angehörige oftmals schwer. Selbst die Bilder eines einsam auf dem Meer vor Halifax dahintreibenden Pullovers können von nächsten Angehörigen äusserst schmerzhaft empfunden werden.
Impressumspflicht: Unterliegen Geschäftsberichte, Preiskataloge, Konzertprogramme, Webseiten und Werbeprospekte einer Impressumspflicht? Nein, lautet die Antwort, zumindest für die Schweiz. In Deutschland sind die Vorschriften restriktiver. Das ist vor allem auch bei Webseiten zu beachten, die sich an ein deutsches Zielpublikum richten.
Vorbemerkung für Drittleser: Unter dem Titel „Patienten und Journalisten im Span-nungsfeld von Werbung und Information bei Medikamenten“ fand 2008t zum zweiten Mal ein von Reto Schlatter, Studienleiter MAZ, durchgeführtes Fachseminar des Pharmakonzerns Bayer statt. Das Referat von Dr. Bruno Glaus hat den Titel „Schreiben über Medikamente: Risiken und Gefahren für Journalisten“. Das Referat schliesst an die Vorreferate an – mögliche Überschneidungen sind nachfolgend kursiv markiert.
Fotohandwerk und Fotokunst sind zweierlei. Im Texten gilt das Gleiche: Das Werk des Textkünstlers ist geschützt, solides News-Handwerk macht noch keinen „kunsthaften“ Text. Das hat rechtliche Folgen.
Im Internet kann heute alles bewertet, qualifiziert und disqualifiziert werden. Restaurants, Versicherungen, Banken, Autohändler, Ärzte, auch Fusspflegerinnen und Blumenhändler bleiben nicht verschont. Die Online-Bewertung gehört zur Normalität der digitalen Gesellschaft. Fluch oder Segen?
Lesen Sie den gesamten Beitrag von Dr. Bruno Glaus im mediatonic report Winter 2022 (ab S. 10): https://www.mediatonic.ch/fileadmin/user_upload/News/Related_Files/REPORT/20_DE/221125_Mediatonic_Report20_DE.pdf
Journalistische Arbeit ist anspruchsvoller geworden. Grund dafür sind weniger die staatlichen Regulierungen (wie im Werbebereich, siehe „persönlich“ September 2007), sondern die Komplexität der Datenbeschaffung. Insbesondere die identifizierende Berichterstattung führt Journalisten immer wieder auf Glatteis. „persönlich“-Jurist Bruno Glaus zeigt im 2. Teil seiner publizistischen und anwaltschaftlichen Zwischenbilanz die wichtigsten Trends in der Medienberichterstattung auf.
Die heutige Ausgabe der Zeitung «20 Minuten» enthält einen Bericht über einen Onlineshop, der einer Kundin mit einer Strafanzeige drohte, nachdem diese nach einer Bestellung eine negative Rezension hinterlassen hat: https://www.20min.ch/story/shopping-frust-onlineshop-droht-kundin-nach-negativer-bewertung-mit-strafanzeige-103299452.
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