In einem Vereins-Chat wird ein Gedicht «weitergeleitet»: «….die feilschen und füllen mit Geld ihre Taschen, da gucken wir dumm, wir einheimischen Flaschen». Und in den Zeilen davor polemisiert der unbekannte Texter in Reimform über Osteuropäer, Türken und Asylanten. Der Text bewegt sich im Grenzbereich zur Rassismus-Strafnorm.
Stellen Sie sich vor, die Polizei steht vor Ihrer Tür, durchsucht Ihre Wohnung und fordert Sie plötzlich auf, den PIN-Code Ihres Handys preiszugeben. Ohne lange nachzudenken, geben Sie die Zahlenkombination ein – schliesslich sind es Beamte, die fragen. Doch dürfen die Behörden das überhaupt verlangen? Das Bundesgericht hat mit einem aktuellen Entscheid klargestellt: Nein, ohne vorherige Belehrung über das Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht ist eine solche Aufforderung unzulässig.
Ein jüngst veröffentlichter Entscheid des Bundesgerichts zeigt, wie komplex die Beurteilung von Verkehrsunfällen sein kann. Ausgangspunkt war eine Kollision zwischen einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer am 24. Oktober 2019.
Wer kennt sie nicht, die Nachbarskatze, die im eigenen Garten oder sogar in der eigenen Wohnung vorbeischaut. Oft fällt es schwer, der Versuchung zu widerstehen und der Katze nicht etwas zu fressen anzubieten. Doch darf man die Nachbarskatze überhaupt füttern?
Ausgangslage
Fallbeispiel 1:
Studenten der Hochschule für Gestaltung und Kunst Zürich (HGKZ) erarbeiteten als Semesterarbeit
ein mehrfach ausgezeichnetes Projekt „clone-it“, welches in das Projekt
www.tracenoizer.org mündete: Die Selbstdarstellung Einzelner in der Web-Welt wird damit zertrümmert,
verstümmelt, verulkt, parodiert.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Datenschutzerkärung