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Eine verheiratete Frau erleidet bei einem Skiunfall einen schlimmen Aufprall. Nach monatelangem Spitalaufenthalt im Koma steht fest: Sie bleibt urteilsunfähig. Sie kann ihre Entscheide nicht mehr selber treffen.
Seit einem Streit an einem Familienfest vor elf Jahren haben meine Kinder den Kontakt zu mir vollständig abgebrochen. Ich mache mir nun Gedanken um mein Testament und möchte um jeden Preis vermeiden, dass meine beiden Kinder etwas von mir erben. Ist so etwas überhaupt möglich? Kann ich meine Kinder enterben?
Meine Freundin muss sich bald einer schweren Operation unterziehen. Ich habe gehört, dass man in diesem Fall ein „Patiententestament“ machen sollte. Wozu?
Bitcoin, Ethereum, Cardano, Ripple – so ungewöhnlich die Namen noch immer klingen mögen, so schnell haben diese und etliche andere Kryptowährungen Einzug in unseren Alltag gehalten. So vernimmt man bisweilen von mehrfachen Krypto-Millionären, von Bitcoin-Starter-Kits, von Kryptofonds in der Säule 3a, von Bitcoin als offizielles Zahlungsmittel in El Salvador und natürlich auch vom immerwährenden Risiko eines Totalverlustes. Doch was sind Kryptowährungen eigentlich?
Die Ehefrau meines Freundes will nicht in die Scheidung einwilligen. Muss er jetzt tatsächlich zwei Jahre warten? Sie ist freiwillig aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Muss er trotzdem Unterstützungsbeiträge leisten?
Im juristischen Beratungsalltag zum Thema Nachlassregelung wollen sich viele Eheleute „bestmöglich begünstigen“. Das heisst: Im Todesfall des Erstversterbenden soll der oder die Überlebende möglichst viel erhalten, die Kinder sollen erst zum Zuge kommen, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt.
Ich möchte verhindern, dass die voreheliche Tochter meiner Ehefrau mein Vermögen erbt, wenn ich sterbe. Was kann ich tun? K.G. aus Rapperswil-Jona
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