Der Entscheid 1C_665/2024 des Bundesgerichts zeigt anschaulich, mit welcher Argumentation Arbeitgeber/innen Lohnzahlungen, die irrtümlich über das Ende eines Arbeitsverhältnisses hinaus erfolgen, zurückfordern können.
Eine Lehrerin war bei einer öffentlichen Schule angestellt und wechselte später in eine neue Vollzeitanstellung. Trotzdem zahlte ihr die Schule über rund eineinviertel Jahre hinaus weiterhin Lohn für ihre Tätigkeit – obwohl diese gar nicht mehr erbracht wurde. Versehentlich unterblieb eine Meldung an die Lohnadministration. Die öffentliche Arbeitgeberin forderte den zu viel gezahlten Betrag zurück. Nun bestätigt das Bundesgericht den Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von rund CHF 30'200.-.
Zentral war die rechtliche Grundlage der ungerechtfertigten Bereicherung. Einfach gesagt: Wenn jemand Geld erhält, obwohl dafür keine Leistung (mehr) erbracht wird - und damit kein gültiger Rechtsgrund mehr besteht - kann derjenige, der gezahlt hat, das Geld zurückverlangen. Im vorliegenden Fall war klar: Ab dem Zeitpunkt der neuen Vollzeitanstellung bestand für die ursprüngliche Zahlung kein Rechtsgrund mehr.
Ein wichtiger Aspekt war, ob die Arbeitnehmerin im guten Glauben gehandelt hatte – also ohne zu wissen, dass die Lohnzahlung nicht mehr geschuldet war. Das Bundesgericht verneinte das: Sie erhielt weiterhin Lohnabrechnungen der alten Arbeitgeberin, während sie bereits bei der neuen tätig war und ihr Konto zeigte monatlich wiederkehrenden Zufluss von jeweils CHF 1'500.-. Damit hätte sie mit der gebotenen Sorgfalt erkennen müssen, dass ein Fehler vorlag.
Die Arbeitnehmerin versuchte, die Rückzahlung zu umgehen, indem sie argumentierte, dass die frühere Arbeitgeberin gewusst habe, dass sie nicht mehr bei ihr als Lehrperson tätig war und somit kein Lohn mehr geschuldet war. Das Bundesgericht stellte klar, dass die Schule sich in einem Irrtum befand und keine Schenkung beabsichtigte. Es wies die Begründung der Arbeitnehmerin damit ab.
Fehler bei Lohnzahlungen passieren – entscheidend ist der Umgang damit. Das Bundesgericht macht nun klar: Wird versehentlich weiter Lohn bezahlt, kann der Arbeitgeber diesen grundsätzlich zurückfordern. Arbeitnehmer/innen müssen aufmerksam sein und ungewöhnliche Zahlungen prüfen. Sorgfalt lohnt sich auf beiden Seiten.